Im Sommer 2019 wurde der Steg am Oberwallenstadter Baggersee - korrekt: Ortswiesensee - mit einem Bauzaun abgesperrt. Hintergrund war ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Kommunen in Haftung genommen werden können, wenn sich jemand an "künstlich aufgestellten Einrichtungen" an einem Naturgewässer verletzt. Die Summen können horrend sein. Das ließ aufhorchen und verursachte bei den Verantwortlichen Sorgenfalten. Eine ständige Badeaufsicht kann und will man sich vielerorts nicht leisten.
Ortswiesensee: Unkompliziert ist anders

Oberwallenstadt – Am Badesteg in Oberwallenstadt soll ein Geländer montiert werden. Der Stadtrat stimmte zu - aber nicht ohne Bedenken.