Die Tage werden länger und die Sonne gewinnt an Kraft. Mit Beginn des Frühjahres kommen zahlreiche Zugvögel zurück in den Landkreis, vor allem an die Mainauen und die Auen der Zuflüsse Rodach und Steinach. Das Gebiet steht als Vogelschutzgebiet „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ unter besonderem Schutz.
Die Auebereiche sind aber nicht nur ein schöner „Fleck in der Natur“, sondern stellen zugleich auch die letzten Rückzugsmöglichkeiten für seltene Vogelarten dar, so Johanna Reihs von der unteren Naturschutzbehörde (UNB) am Landratsamt Lichtenfels. Dort leben zum Beispiel die schwarz-weißen Kiebitze, die in dem Bereich auf Nahrungssuche gehen und brüten. Ebenfalls sind das bekanntere Blaukehlchen oder die Rohrweihe, die sich gerne im Schilf aufhält, anzutreffen.
Die Feld- und Wiesenvögel sind stark gefährdet, zum Teil sogar vom Aussterben bedroht. Deswegen gilt dort vom 1. März bis einschließlich 31. August eines jeden Jahres eine Hundeanleinpflicht.
Geringste Störungen schwierig für am Boden brütende Vogelarten
Allgemein störungsempfindliche Vogelarten, zu denen beispielsweise das Rebhuhn oder der Kiebitz zählen, meiden Brut- und Nistplätze, in denen Hunde innerhalb der Wiesen-, Ufer- und Schilfbereiche präsent sind. Bodenbrütende Vogelarten reagieren bereits bei den geringsten Störungen sehr empfindlich und verlassen ihr Gelege.
Folglich kühlen die Nester aus oder fallen gar Fressfeinden zum Opfer, was sich wiederum negativ auf den Bruterfolg der ohnehin gefährdeten Arten auswirkt.
Oft bleibt eine solche Störung durch Hund und Halter unbemerkt, denn die brütenden Vögel fliegen zum Teil schon auf, wenn sich Mensch und Tier noch mehrere hundert Meter entfernt befinden, sagt Thomas Fischer, Fachkraft für Naturschutz an der unteren Naturschutzbehörde. Um einen noch größeren Schutz für die bedrohte Vogelwelt zu erwirken, empfehlen wir, den Hund im Vogelschutzgebiet möglichst an kurzen Leinen zu führen.
Lesen Sie auch: