Gericht
Raser verstrickt sich in eigenen Aussagen
Wegen zu schnellen Fahrens muss ein Mann  aus Redwitz 1200 Euro Strafe zahlen. Weil er Einspruch einlegte, wurde der Fall nun vor Gericht verhandelt.
Wegen zu schnellen Fahrens muss ein Mann aus Redwitz 1200 Euro Strafe zahlen. Weil er Einspruch einlegte, wurde der Fall nun vor Gericht verhandelt.
Foto: Volker Hartmann/dpa
F-Signet von Markus Häggberg Fränkischer Tag
Lichtenfels – War er’s oder war er’s nicht? Ein Fahrer wurde dabei geblitzt, wie er an heikler Stelle der B 173 mit 108 statt der erlaubten 80 km/h fuhr. Am Donnerstag wurde dazu im Amtsgericht verhandelt.

Gegen einen 45-Jährigen aus Redwitz erging ein Strafbefehl in Höhe von 1200 Euro wegen überhöhter Geschwindigkeit, wovon eine Blitzerkamera ein Foto schoss. Doch der Mann auf dem Foto vom 17. Juli um 14.12 Uhr, so der Mittvierziger, sei nicht er.

Er legte Einspruch ein, also sah man sich zur endgültigen Klärung vor Gericht. Und da kam die Sache mit dem 6. September um 8 Uhr zur Sprache.

Es ging um den Anhörungsbogen bei der Polizei. Dort gab der Angeklagte an, sein Bruder habe hinter dem Steuer gesessen.

Wer ist der Fahrer auf dem Bild?

Irgendwann während des an sich kurzen Verfahrens mochte man bald nicht mehr durchblicken. Denn tatsächlich erklärte derselbe Mann auch angesichts des ihm vorgelegten Blitzerfotos, dass er darauf nicht erkenne, wer der Fahrer sei.

Wenn er nicht erkennt, wer der Fahrer ist, wie kann dann sein Bruder der Fahrer gewesen sein? Oder anders gesagt: Wenn der Fahrer nicht zu erkennen ist, was schließt ihn als Fahrer dann aus?

Widersprüchliche Aussagen

Der 41-jährige Bruder des Angeklagten konnte während des Verfahrens auch nicht viel Erhellung leisten und gab vor allem an, dass der Mercedes zwar ihm gehöre, aber auf seinen Bruder zugelassen ist. Er selbst sei nicht gefahren.

Der Polizeibeamte schilderte seine Erfahrung mit dem Angeklagten so: Dieser habe ihm gesagt, er kenne den Fahrer nicht und hatte diese Aussage auch unterschrieben. Später habe er einen Anruf von dem Vernommenen erhalten, wonach dieser doch wisse, wer der Fahrer war, nämlich sein Bruder.

Darauf habe er, der Polizist, ihm mitgeteilt, er möge das Foto nochmals in Augenschein nehmen. Letztlich aber lief es darauf hinaus, dass der Beamte sich mit dem Vater ins Benehmen setzte. Und der sagte, dass der Mensch auf dem Foto nicht sein zweiter Sohn, also der Bruder des Angeklagten sei.

Richter sorgt für Einsicht

Für Richter Matthias Huber stellte sich die Sache mit dem Foto gänzlich anders dar. „Ich erkenne da schon jemanden drauf“, sagte er.

Dann wurde er konkret und nahm den Angeklagten in den Fokus: „Ich würde Ihnen dringend raten, den Einspruch zurückzunehmen.“ Hintergrund ist, dass sich im Falle eines sehr wahrscheinlichen Schuldspruchs die 1200 Euro ordentlich erhöhen würden.

Dann legte Huber noch einen guten Rat drauf: „Das hier verursacht nur weitere Kosten für nix und wieder nix.“ Der Angesprochene ließ das kurz auf sich wirken und nahm den Einspruch zurück.

 

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