Einen grausigen Fund machte ein Anwohner am 28. Februar nahe dem Vereinshaus des LBV in Coburger Ortsteil Creidlitz: ein scheußlich zugerichtetes Reh.
In einer Pressemitteilung des Coburger Naturschutzverbandes LBV bestätigte der zuständige Jagdpächter Rainer Wolf, dass das Reh höchstwahrscheinlich von einem Hund gerissen worden wurde. „Der tote Rehbock war anatomisch fit. Er war wohlgenährt und sein Gehörn entwickelte sich gut“, zitiert der LBV den Jagdpächter. „Zur Fundzeit fehlte dem Reh bereits die hintere rechte Keule, was aber höchstwahrscheinlich nicht das Werk des hetzenden Hundes war. Das weist eher auf einen Fuchs hin, der sich später am verendeten Reh bedient hat.“
Ein zwei Tage zuvor zufällig aufgenommenes Video, das der LBV veröffentlicht hat, dokumentiert die Hunde-Hatz im Hambachgrund, dem Naturschutzgebiet in Creidlitz. Zu sehen ist, wie ein großer, heller Hund, vermutlich ein Golden Retriever, mehrere Rehe die Böschung in den Hambachgrund hinunterhetzt. Auch der später tot aufgefundene Rehbock ist zu sehen.
Video Hunde-Hatz
LBV erinnert Hundebesitzer an Leinenpflicht
Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz hat grundsätzlich jeder das Recht zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung in der freien Natur. In Bayern gilt zusätzlich das freie Betretungsrecht der Landschaft, zusätzlich ist im bayerischen Waldgesetz geregelt, dass jedermann zu Erholungszwecken – also auch zum Gassigehen – den Wald betreten darf. Hierbei besteht grundsätzlich erst einmal keinen Leinenzwang.
„Die Naturschutzgesetze wiederum verbieten es ausnahmslos, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu belästigen, zu verletzen, fangen oder gar zu töten“, sagt Marlene Klisa, Biologin des LBV Coburg. Wenn ein Hund also beispielsweise einem Reh hinterherjagt, gilt dies als Wilderei und wird mit hohen Bußgeldern geahndet. „Mit dem Frühling fängt bei vielen Wildarten die Jungtierzeit an. Insbesondere bei den Rehen sind viele Rehgeißen bereits jetzt trächtig. Stress kann hier sowohl für das Muttertier als auch das ungeborene Kitz tödlich ausgehen.“
Aufgrund des Vorfalls macht der Naturschutzverband erneut auf die absolute Leinenpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten aufmerksam. So ist der Hambachgrund in Creidlitz als so genannter geschützter Landschaftsbestandteil ein Naturschutzgebiet, das von der Unteren Naturschutzbehörde ausgewiesen wurde. „Hier müssen Hunde immer angeleint werden und auch sichergestellt werden, dass keine Hunde in das Naturschutzgebiet hineinlaufen können“, sagt Frank Reißenweber, Erster Vorsitzender des LBV Coburg. „Im Naturschutzgebiet sollen die Wildtiere ungestört leben können.“
Der LBV hat rund um das Schutzgebiet Schilder aufgestellt und sucht nun nach dem hellen Hund, der auf dem Video zu sehen ist. Hinweise erbittet der Verband unter der Telefonnummer 09561/40797-10 oder coburg@lbv.de.
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