Wer im Gesundheitswesen arbeitet, muss sich künftig gegen Corona impfen lassen oder nachweislich genesen sein - das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, die der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt haben. Die Impfpflicht soll ab März für Mitarbeiter von Einrichtungen gelten, in denen besonders durch Covid-19 gefährdete Menschen behandelt oder betreut werden. Dazu zählen Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime.
Impfpflicht: Verliert die Pflegebranche Personal?

Kulmbach – Verdi befürchtet, dass die Impfpflicht den Personalnotstand verstärkt. Dass das nicht passiert, hoffen das Klinikum, die Awo und ein privater Pflegedienst.