Dabei versprechen die anrufenden Personen als Folge eines Versorgerwechsels Einsparungen von mehreren hundert Euro pro Jahr. Auch komme es vor, dass die anrufende Person erkläre, „im Auftrag“ der Stadtwerke Kulmbach zu handeln oder sogar dort angestellt zu sein.
Kontonummer nicht preisgeben
Tatsache sei aber, dass die Stadtwerke keine Telefonwerbung für ihre Produkte betreiben und auch keine Dritten mit einer solchen beauftragt haben. Es verhalte sich häufig so, dass die Verbraucher nach einem Versorgerwechsel aufgrund eines solchen Telefonats letztlich sogar mehr für den eigenen Energiebezug zu bezahlen ist als vorher.
Deshalb raten die Stadtwerke im Einklang mit Verbraucherschutzverbänden dazu, bei solchen Werbeanrufen vorsichtig zu sein: Deshalb sollten der Name des anrufenden Unternehmens und des beworbenen Produkts notiert werden, ebenso die Telefonnummer, von der aus angerufen wurde. Die eigene Zählernummer oder gar die eigene Bankverbindung sollten auf gar keinen Fall mitgeteilt werden. Außerdem hat der Gesetzgeber mittlerweile gesetzlich geregelt, dass der wirksame Abschluss eines Strom- oder Gasversorgungsvertrages mit einer Privatperson nicht mehr mündlich erfolgen kann, sondern der Textform bedarf.
14 Tage Widerrufsrecht
Sollte es in Folge eines solchen Anrufes trotzdem zu einem wirksamen Vertragsabschluss gekommen sein, haben Verbraucher immer noch ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag des Erhalts einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung.
Zudem stehen die Stadtwerke Kulmbach ihren Kunden, die einen solchen Werbeanruf erhalten haben, für Rückfragen zur Verfügung. Hierzu können Kunden sich während der üblichen Geschäftszeiten an das Kundenbüro unter der Telefon 09221/904218 wenden.
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