War die "virtuelle Versammlung im Umlaufverfahren" der Baugenossenschaft rechtskräftig, in der nicht nur der Aufsichtsrat personell aufgestockt, sondern in deren Folge auch Aufsichtsratsvorsitzende Inge Aures abgewählt wurde? Durfte Baugenossenschafts-Vorstand Udo Petzold überhaupt allein zu der Zusammenkunft einladen? Hätte er nicht warten müssen, bis eine Präsenzveranstaltung wieder möglich ist?
Aures contra Petzold: keine Einigung vor Gericht
Bayreuth – Am Mittwochmorgen trafen Inge Aures und Udo Petzold vor dem Landgericht Bayreuth aufeinander. Vermittlungsversuche der Richterin blieben erfolglos.