Weil ihm die Kosten zu hoch waren, wollte ein Hauseigentümer aus dem Landkreis Kulmbach die Kehr- und Messarbeiten an seinem Kamin an einen günstigeren Schornsteinfegerbetrieb übergeben. Seit 2013 darf er das, denn das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wurde geändert und der Markt für freie Anbieter geöffnet.
Kulmbacher haben Ärger mit dem Schornsteinfeger
Kulmbach – 2013 wurde das Schornsteinfegerwesen neu geregelt. Das sollte für freien Wettbewerb sorgen, stiftet aber Verwirrung. So ist die Rechtslage.