Sie sollen die Ermordung der Tochter und Schwester geplant haben, weil das Mädchen gegen den Willen der jesidischen Familie einen Freund hatte. Bei Jesiden werden nur Beziehungen innerhalb der religiösen Gruppe toleriert.
Das Urteil sei nicht rechtskräftig geworden, berichtete Gerichtssprecher Dominik Semsch am Freitag. «Sowohl von Seiten beider Angeklagter als auch von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde Berufung eingelegt.» Die Verteidiger der Männer hatten Bewährungsstrafen für die Angeklagten verlangt, die Staatsanwaltschaft und die Anwältin der Jugendlichen als Nebenklägerin eine noch geringfügig längere Gefängnisstrafe.
Die Männer sollen die 16-Jährige nicht nur gezüchtigt haben wegen der nicht tolerieren Beziehung. Ein Familienrat soll zudem in Gegenwart des Mädchens die Ermordung des Kindes geplant haben. Die Staatsanwaltschaft hat auch gegen weitere Familienmitglieder Ermittlungen eingeleitet.
Das Jugendamt hat die Schülerin an einem geheimen Ort untergebracht. Die Polizei stuft die mittlerweile 17-Jährige nach wie vor als stark gefährdet ein. Sollten die Berufungsanträge nicht noch zurückgezogen werden, muss der Fall nun am Augsburger Landgericht neu aufgerollt werden