Den Angaben zufolge hatte der 21-Jährige das Fahrzeug von einer Baustelle gestohlen. Letztlich führte ein GPS-Signal die Ermittler zu dem festgefahrenen Bagger.
Für die strafrechtlichen Folgen ist es laut einem Polizeisprecher entscheidend, ob der Mann sich den Bagger aneignen wollte. Sofern er damit nur eine Spritztour machen wollte, handele es sich nicht um Diebstahl, sondern nur um unbefugten Gebrauch eines Kraftfahrzeugs. Zudem müsse sich der 21-Jährige wahrscheinlich wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss verantworten.