Denn die aktuelle Zahl der untergebrachten Patienten übersteigt die der eigentlichen Plätze, der sogenannten «Bauplanbetten», von 2338 deutlich. Diese bilde allerdings «bei Altbauten mit großen Räumen nicht zuverlässig die Zahl der aufstellbaren und damit belegbaren Betten ab», wie eine Ministeriumssprecherin betonte. Außerdem fielen unter die Zahl der untergebrachten Personen auch diejenigen, die schon außerhalb der Kliniken beispielsweise in Wohngruppen wohnten.
Man könne die Zahl der Betten darum nicht einfach mit den Patientenzahlen vergleichen. In den kommenden Jahren sollten darüber hinaus 200 zusätzliche dieser Plätze geschaffen werden.
In den Maßregelvollzug kommen Straftäter, wenn ein Gericht diese als psychiatrisch auffällig oder suchtkrank einstuft. Bei längeren Freiheitsstrafen kann die Haft dabei aufgeteilt werden: Zunächst wird ein Teil im Gefängnis abgesessen, dann folgt die Maßregel. Dort wird entschieden, ob der Verurteilte die Reststrafe weiter absitzen muss - oder schon nach der Halbzeit der Strafe auf freien Fuß kommen kann.