Mistelbach
Doppelmord: Verurteilte legen Revision ein
Doppelmord von Mistelbach
Die beiden Angeklagten, der 19-jährige Mann (l) und die 17-jährige Frau (r), wurden schuldig gesprochen.
Daniel Karmann/dpa
F-Signet von Alexander Hartmann Fränkischer Tag
Bayreuth – Die beiden Verurteilten im Prozess um den Doppelmord von Mistelbach wollen die Entscheidungen des Gerichts nicht akzeptieren. Sie hätten das Rechtsmittel der Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Bayreuth am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Es ist eine Nachricht, mit der zu rechnen war: Die beiden Verurteilten im Prozess um den Doppelmord von Mistelbach wollen die Entscheidungen des Bayreuther Landgerichts nicht akzeptieren. Sie haben das Rechtsmittel der Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Bayreuth am  Mittwoch 1. Februar, der Deutschen Presse-Agentur.

Das Urteil

Die Große Jugendkammer des Landgerichts  hatte die heute 17-Jährige Hannah S. und ihren 19-jährigen Freund Felix S. in der vergangenen Wochen wegen des gemeinschaftlich begangenen  Mordes an den Eltern der jungen  Frau verurteilt. Das Ärzteehepaar Stefan und Antje S. war in der Nacht zum 9. Januar 2022 in seinem Einfamilienhaus in Mistelbach (Landkreis Bayreuth)  durch eine Vielzahl an Messerstichen auf brutalste Weise  ermordet worden.  

Gegen  die Tochter wurde eine Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verhängt.  Auch  Felix S., der  zur Tatzeit   Heranwachsender war, wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Wegen  besonderer Schwere der Schuld muss er für 13 Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Rechtsanwalt war für Jugendrecht

Der Verteidiger  von  Felix S., der Bayreuther Rechtsanwalt  Hilmar Lampert,  hatte sich ebenfalls für die Anwendung des  Jugendrechts ausgesprochen. Er hat die besondere Schwere der Schuld aber verneint und   9 Jahre und 6 Monate gefordert. Auf Freispruch hatte der Rechtsanwalt der Tochter der Mordopfer, Wolfgang Schwemmer, plädiert. Er sah eine Tatbeteiligung seiner Mandantin  nicht als  erwiesen an.

Die Kammer war davon überzeugt, dass die Tochter des Ärztepaares an der Tatplanung und -ausführung beteiligt war. Zugestochen hatte in dem spektakulären Fall der 19-Jährige, die heute 17-Jährige war nach Auffassung des Gerichts aber  die treibende Kraft hinter den Morden. „Sie ist die Initiatorin dieser Tat“, hatte die Vorsitzende Richterin erklärt. Ohne sie wäre es nie zu den Morden gekommen.  

Mit dem von den Rechtsanwälten eingelegten Rechtsmittel der Revision  wird die Entscheidung auf  Rechtsfehler überprüft.

Lesen Sie mehr zu folgenden Themen:
Inhalt teilen

Oder kopieren Sie den Link: