Es ist eine Nachricht, mit der zu rechnen war: Die beiden Verurteilten im Prozess um den Doppelmord von Mistelbach wollen die Entscheidungen des Bayreuther Landgerichts nicht akzeptieren. Sie haben das Rechtsmittel der Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Bayreuth am Mittwoch 1. Februar, der Deutschen Presse-Agentur.
Das Urteil
Die Große Jugendkammer des Landgerichts hatte die heute 17-Jährige Hannah S. und ihren 19-jährigen Freund Felix S. in der vergangenen Wochen wegen des gemeinschaftlich begangenen Mordes an den Eltern der jungen Frau verurteilt. Das Ärzteehepaar Stefan und Antje S. war in der Nacht zum 9. Januar 2022 in seinem Einfamilienhaus in Mistelbach (Landkreis Bayreuth) durch eine Vielzahl an Messerstichen auf brutalste Weise ermordet worden.
Gegen die Tochter wurde eine Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verhängt. Auch Felix S., der zur Tatzeit Heranwachsender war, wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Wegen besonderer Schwere der Schuld muss er für 13 Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
Rechtsanwalt war für Jugendrecht
Der Verteidiger von Felix S., der Bayreuther Rechtsanwalt Hilmar Lampert, hatte sich ebenfalls für die Anwendung des Jugendrechts ausgesprochen. Er hat die besondere Schwere der Schuld aber verneint und 9 Jahre und 6 Monate gefordert. Auf Freispruch hatte der Rechtsanwalt der Tochter der Mordopfer, Wolfgang Schwemmer, plädiert. Er sah eine Tatbeteiligung seiner Mandantin nicht als erwiesen an.
Die Kammer war davon überzeugt, dass die Tochter des Ärztepaares an der Tatplanung und -ausführung beteiligt war. Zugestochen hatte in dem spektakulären Fall der 19-Jährige, die heute 17-Jährige war nach Auffassung des Gerichts aber die treibende Kraft hinter den Morden. „Sie ist die Initiatorin dieser Tat“, hatte die Vorsitzende Richterin erklärt. Ohne sie wäre es nie zu den Morden gekommen.
Mit dem von den Rechtsanwälten eingelegten Rechtsmittel der Revision wird die Entscheidung auf Rechtsfehler überprüft.