Bei dem Verfahren geht es um eine Zivilklage eines Missbrauchsopfers gegen den mutmaßlichen Täter sowie Vertreter der katholischen Kirche. Diese sogenannte Feststellungsklage richtet sich gegen vier Beschuldigte: den Wiederholungstäter Priester H., das Erzbistum und die früheren Erzbischöfe Kardinal Friedrich Wetter und Kardinal Joseph Ratzinger. Nach dem Tod des emeritierten Papstes ruht das Verfahren gegen ihn aber, bis klar ist, wer seine Rechtsnachfolge antritt.
Nach Angaben seines langjährigen Privatsekretärs und Testamentsvollstreckers Georg Gänswein hat Papst Benedikt keinen Erben eingesetzt - darum komme «die gesetzliche Erbfolge zum Zug», sagte er im dpa-Interview. «Diese richtet sich nach vatikanisch-italienischem Recht. Die Anschreiben an die möglichen Erben sind im Gange. Die Antworten der möglichen Erben stehen noch aus.»