Derzeit wird in der EU-Kommission an der Überarbeitung der europäischen Gentechnikregeln und ihren Folgen gearbeitet. Im April 2021 hatte die Kommission mitgeteilt, dass das Gentechnikrecht überarbeitet werden solle. Die EU-Kommission will voraussichtlich im Juni einen konkreten Vorschlag für einen Gesetzestext veröffentlichen. Im Anschluss müssten sich EU-Staaten und Europaparlament noch über das Vorhaben einig werden. Die Bundesregierung ist bei dem Thema bislang uneinig. Das von den Grünen geführte Bundesumweltministerium ist ebenfalls sehr skeptisch, das FDP-geführte Forschungsministerium steht der Novelle offen gegenüber.
Am Ende dieses Prozesses könnte sich entscheiden, inwieweit Gentechnik in der Landwirtschaft eingesetzt werden kann - und damit würde auch beeinflusst werden, inwiefern gentechnisch veränderte Lebensmittel bei den Verbrauchern auf dem Teller landen.
«Wir stehen zum gentechnikanbaufreien Bayern. Der Schutz der Artenvielfalt und die Bewahrung der Schöpfung sind zentrale Zukunftsthemen. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist mit den empfindlichen Naturräumen und der kleinteiligen Agrarstruktur in Bayern nicht vereinbar», sagte Glauber. Das gelte ganz klar für die klassische Gentechnik, bei der fremde DNA in einen Organismus eingeschleust werde. «Dafür ist kein Platz auf unseren Feldern. Deshalb haben wir ein Verbot für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Bayern gesetzlich festgeschrieben.»
Jetzt müsse sich erst einmal klären, was die EU-Kommission an konkreten Vorschlägen auf den Tisch lege, so Glauber. «Es ist wichtig, dass die Pläne der EU, bei der die Gesetzgebungskompetenz liegt, dann breit und auch wissenschaftlich diskutiert werden. Eine neue Regelung müsste verhältnismäßig sein und ein hohes Schutzlevel beibehalten. Auf jeden Fall müsste eines mit geregelt werden: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf den Produkten erkennen können, ob mit neuen Züchtungsmethoden gearbeitet wurde.»