Im August 2021 hatte das Landgericht Regensburg demnach den Mann wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Wegen eines weiteren Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz hatte ihn das Amtsgericht Straubing außerdem zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Da sein Aufenthaltsort unbekannt war, erließen die zuständigen Behörden zwei Haftbefehle.