Das Urteil vom Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig. Alle drei Angeklagten waren zuvor in Italien im Zusammenhang mit ähnlichen Taten verurteilt worden.
Ihr Vorgehen in München war nach Auffassung des Gerichts immer gleich: Einer der Angeklagten soll auf dem Gehweg oder der Straße plötzlich an das jeweilige Opfer herangetreten sein und ihm die Armbanduhr entrissen haben. Danach sei der Täter mit Hilfe eines Helfers aus der Gruppe auf einem in der Nähe wartenden Motorrad geflohen und habe die Uhren an ein weiteres Bandenmitglied in einem Auto übergeben.
Den drei Angeklagten, die zu einer größeren Gruppe gehören sollen, wurden konkret zwei Fälle vorgeworfen: Im März 2022 sollen sie einem Mann seine 30 000 Euro teure Uhr vom Handgelenk gerissen haben. Einen Monat später versuchten sie das laut Anklage bei einem anderen Mann und dessen 100 000 Euro teurer Uhr vergeblich.