Er hatte im November 2020 bei der Demo in Murnau die Teilnehmer dazu aufgerufen, «als Zeichen des Widerstands die Maske abzusetzen». Der Mann hatte laut Anklage während der Kundgebung auch selbst keine Maske getragen, obwohl eine Maskenpflicht angeordnet war. Er wurde wegen eines Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz verurteilt, dem er als Versammlungsleiter zuwider gehandelt habe.
Nach dem Urteil in zweiter Instanz ist der 56-Jährige zu 6000 Euro verurteilt worden (40 Tagessätze zu je 150 Euro), wie das Münchner Oberlandesgericht am Mittwoch berichtete. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft können Revision einlegen.
Im Gegensatz zum Amtsgericht sah das Landgericht die Auflage einer Maskenpflicht als zulässig an. Aus damaliger Sicht sei die Maßnahme aufgrund der erheblichen Gefahren der Pandemie geeignet und erforderlich gewesen. Eine relevante Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit konnte die Strafkammer in der Auflage nicht erkennen.