Ziel des Ausschusses ist es insbesondere, Masken-Geschäfte der Staatsregierung in der Corona-Pandemie, mögliche Beteiligungen von Abgeordneten und teils hohe Provisionszahlungen auch an Abgeordnete aufzuklären. Das Gesundheitsministerium betonte wiederholt, in keinem Fall habe das Ministerium Provisionen an Mandatsträger gezahlt.
Sauter, der - wie auch der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein - für die Vermittlung von Masken-Geschäften im Jahr 2020 Geld bekommen haben soll, hatte vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) bereits im November 2021 einen Erfolg erzielt: Das OLG teilte damals mit, dass es im Handeln der beiden Beschuldigten «den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht erfüllt» sieht. Die Generalstaatsanwaltschaft München legte dagegen aber Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein - dort steht eine Entscheidung noch aus. Nüßlein und Sauter bestreiten die Vorwürfe.