Eine Alpgenossenschaft hatte im vergangenen Jahr den streng geschützten Wildbach im Rappenalptal bei Oberstdorf auf einer Länge von 1,6 Kilometern mit einem Bagger begradigt und massiv verändert. Die dafür notwendige Genehmigung hatte die Genossenschaft nicht. In Eilverfahren haben zwei Verwaltungsgerichte die Arbeiten als illegal bezeichnet. Auch Glauber sagte, dass die Ausbaggerung des Baches verboten gewesen sei. «Dieser Naturfrevel ist aus meiner Sicht auch (...) kein Versehen gewesen», meinte er im Ausschuss.
Streit gibt es zwischen der Genossenschaft und dem Landratsamt Oberallgäu allerdings über die Verantwortung. Die Alpbauern berufen sich darauf, dass die Behörde gewisse Erhaltungsmaßnahmen des Gewässers mit einem einfachen Aktenvermerk genehmigt hatte. Das Landratsamt wirft den Bauherren vor, viel mehr als erlaubt veranlasst zu haben.
Glauber machte klar, dass es um eine «Ausbaggerung eines Wildbaches» und nicht um eine sogenannte Unterhaltsmaßnahme gehe. Der Bach sei kanalisiert worden, Dämme seien aufgeschüttet worden und das Gewässer sei mehr als zweieinhalb Meter vertieft worden.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hatte allerdings vor wenigen Tagen die Position der Genossenschaft gestärkt. Aufgrund des Aktenvermerks hätten die Bauherren von der Rechtmäßigkeit ihres Handelns ausgehen dürfen, hieß es in einer vorläufigen Einschätzung. Bei der Behörde hingegen sah das Gericht schwere Versäumnisse. Der Streit soll später noch im Detail am Verwaltungsgericht in Augsburg verhandelt werden. Bei der Kripo läuft zudem ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren.