Sie sollen die im September 2000 vom Bundesinnenministerium verbotene Organisation fortgeführt und rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet haben. Beispielsweise sollen sie Musik-CDs mit verbotenem Rechtsrock und Merchandising-Artikel mit verbotenen rechtsradikalen Symbolen verkauft und an Rechtsrock-Konzerten teilgenommen haben.
Angeklagt sind sie wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot, vier von ihnen auch wegen des Verdachts der Volksverhetzung, drei wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.