Bayern sei mit der Zugangsbeschränkung auf Genesene und Geimpfte (2G) im Handel einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt, «aber wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative». Herrmann betonte zudem: «Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz.»
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern stattgegeben und die 2G-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt. Als Begründung führte das Gericht an, dass aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit ihrer nicht abschließenden Aufzählung nicht klar genug hervorgehe, welche Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs von der 2G-Regelung ausgenommen seien und welche nicht.