Laut Anklage sahen die beiden Jesiden aus religiösen Motiven eine Beschmutzung der Familienehre. Bei Jesiden werden nur Beziehungen innerhalb der religiösen Gruppe toleriert. Nach den Ermittlungen gab es quasi ein Familientribunal über das Kind. Dabei habe sich die Tochter mit anhören müssen, wie sie umgebracht werden sollte. Sie konnte schließlich zum Jugendamt fliehen und wurde von der Behörde in Obhut genommen.
Zu Beginn des Verfahrens vor einer Woche war eine Absprache der Verteidiger, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts auf eine Strafhöhe gescheitert. Die Anwälte der beiden Männer wollten Bewährungsstrafen erreichen, dies kommt aber für die Staatsanwaltschaft nicht in Frage. Die beiden 44 und 23 Jahre alten Angeklagten sitzen bereits seit mehr als einem halben Jahr in Untersuchungshaft.