Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt. Der 2018 von den damaligen Regierungsfraktionen der Union und SPD im Bundestag beschlossene Anstieg auf seinerzeit 190 Millionen Euro pro Jahr sei verfassungswidrig, urteilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. (Az. 2 BvF 2/18). Vor allem habe der Gesetzgeber die Höhe der Anhebung nicht ausreichend begründet.
Es gab damit 216 Abgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP - damals allesamt Oppositionsparteien - Recht. Diese hatten die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung überprüfen lassen. Auch wenn sie selbst genauso von der Erhöhung profitieren, hielten sie das Plus für unverhältnismäßig und fürchteten den Eindruck einer Selbstbedienung.
Czaja und Huber bezeichneten das Karlsruher Urteil als «wichtige Entscheidung», da das Gericht grundsätzlich klargestellt habe, dass die sogenannte Obergrenze zur Parteienfinanzierung angehoben werden dürfe. Leider seien die im Gesetzgebungsverfahren vorgetragenen Gründe, insbesondere die Auswirkungen der Digitalisierung, «nicht den verfassungsrechtlichen Begründungsanforderungen entsprechend vorgetragen worden», hieß es weiter.
Es sei heute nicht mehr vorstellbar, dass Parteien auf die Präsenz in Sozialen Medien, auf digitale Beteiligungsformate oder auf die digitale Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern verzichteten, so die Unionsgeneralsekretäre. «Digitale Arbeit ist inzwischen fester Bestandteil unserer Demokratie. Die Parteien brauchen auch in finanzieller Hinsicht ein solides Fundament, um ihre wichtige Aufgabe der Stabilisierung der Demokratie und unseres Gemeinwohls erbringen zu können. Dazu ist eine höhere Parteienfinanzierung unverzichtbar.»
- Urteil zur Erhöhung der Parteienfinanzierung
- Mitteilung zum Urteil zur Parteienfinanzierung
- Ankündigung des zweiten Urteils
- Ankündigung des ersten Urteils
- Änderungsgesetz vom 10. Juli 2018
- Bundestag über staatliche Parteienfinanzierung
- Informationen zu den Verfahren
- Bundestag zum Beschluss der Erhöhung im Juni 2018
- Differenzierte Parteienfinanzierung 2021
- Gesetzentwurf mit Begründung
- Bundestag zur Festsetzung staatlicher Mittel
- Parteiengesetz
- Bundestag über Expertenanhörung zur Parteienfinanzierung
- Absolute Obergrenze 2022
- Bundesverfassungsgericht über Normenkontrolle
- Bundesverfassungsgericht über Organstreitverfahren