Kita-Kinder und ihre Eltern können aufatmen: Die vor rund zweieinhalb Jahren eingeführte Masern-Impfpflicht bleibt inkraft, wie das Bundesverfassungsgericht richtig und eindeutig entschieden hat. Masern sind eben keine harmlose Kinderkrankheit. Das Gericht hat zwar Eingriffe in das Elternrecht als auch in die körperliche Unversehrtheit festgestellt, stuft sie aber als verfassungsrechtlich gerechtfertigt ein.
Richtig so: Pieks gegen Masern muss sein

Berlin – Das Bundesverfassungsgericht hält die Masern-Impfpflicht für rechtens. Daraus auf eine Corona-Impfpflicht zu schließen, wäre zumindest verfrüht.