Bars, Bistros und Kneipen in Bayern dürfen ab sofort wieder ihre Innenräume öffnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Regelungen zur Schließung sogenannter Schankwirtschaften am Freitag außer Vollzug gesetzt. Eine Wirtin aus Unterfranken hatte einen entsprechenden Eilantrag gestellt.
Ina Poghosyan steht die Freude ins Gesicht geschrieben. „Es war ein harter Kampf, aber ich bin glücklich, dass wir das geschafft haben“, sagt die Inhaberin des Bistros „Malibu“ in Miltenberg.
Bars wie Speiselokale behandeln
Gemeinsam mit ihrem Anwalt Andreas Krellmann (Aschaffenburg) hatte sie einen Normenkontrollantrag, verbunden mit einem Eilantrag, beim obersten bayerischen Verwaltungsgericht eingereicht – mit dem Ziel, dass Bars und Kneipen unter den gleichen Bedingungen öffnen dürfen wie Speiselokale.
Die Richter folgten der Argumentation der Wirtin, die ihre Berufsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verletzt sah. Zwar sei es wegen der „erheblichen Unterschiede im typischen Betriebsablauf“ anfangs richtig gewesen, das Öffnen von Speiselokalen früher zu erlauben als das von Schankwirtschaften, sagt der VGH. Mittlerweile aber habe sich das Geschehen, „insbesondere der gesteigerte Alkoholkonsum beim geselligen Zusammensein“, in zahlreichen Restaurants an den Alltag in Kneipen „so sehr“ angenähert, dass eine unterschiedliche Behandlung sachlich nicht mehr gerechtfertigt werden könne.
Um die Infektionsgefahren in den Innenräumen der Gastronomie zu bekämpfen, kämen, so sagen die Richter, „mildere Mittel“ als die ausnahmslose Schließung in Betracht, „wie etwa Hygienekonzepte, ein Verbot des Ausschanks von Alkohol ab einer bestimmten Uhrzeit oder Sperrzeitregelungen“. Zudem wiege der Eingriff in die Berufsfreiheit „sehr schwer“, da die Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften nun schon „sehr lange“ andauere.
Hoffen auf mehr Erleichterungen
Beim Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) zeigte man sich am Freitagnachmittag sehr überrascht von der Entscheidung, die die Wirtin aus Miltenberg erstritten hatte.
Gleichzeitig war auch hier die Freude groß. „Das ist ein Signal, auf das wir lange gewartet haben“, sagte Michael Schwägerl, der Bezirksgeschäftsführer für Unterfranken, in einer ersten Stellungnahme. Bars und Kneipen seien seit Beginn der Pandemie vor knapp anderthalb Jahren – mit Ausnahme weniger Wochen im Herbst 2020 – zumindest im Innenbereich dicht.
Clubs und Diskotheken warten
Er hoffe, so Schwägerl, dass die Gerichtsentscheidung von der Staatsregierung in München als Appell verstanden werde, nächste Woche bei der letzten Kabinettssitzung vor der Sommerpause weitere Erleichterungen für die Gastronomie zu beschließen. Auf eine Öffnungsperspektive warteten beispielsweise auch Club- und Diskothekenbetreiber.
Derweil betont Ina Poghosyan, sie sei auch für ihre Kolleginnen und Kollegen vor Gericht gezogen. Immerhin hätten in Bayern 8000 Bars und Bistros unter den rigiden Regelungen gelitten. Am Freitagabend stand im „Malibu“ mit seinen 40 Plätzen aber erst einmal Feiern an.