Studien sind sich einig: In Bayern muss sich etwas tun, wenn der Freistaat in drei Jahren den Rechtsanspruch von Eltern auf einen Ganztagsbetreuungsplatz für ihre Erstklässler erfüllen möchte. Momentan besuchen etwa 50 Prozent der bayerischen Grundschülerinnen und -schüler nach dem Unterricht einen Hort, die Ganztagsschule oder die Mittagsbetreuung. Ab 2026 soll es in ganz Deutschland aber einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz geben. Erst nur für Kinder in der ersten Klasse, bis 2029 dann für alle Grundschüler.
Bayern droht die Betreuungslücke

München – Bis 2026 muss der Freistaat mehr als 100.000 Ganztagsplätze für Kinder schaffen. Wo diese Plätze herkommen sollen, fragen sich nicht nur die Verantwortlichen der Kommunen im Freistaat.