Steuerpflicht
Grundsteuer-Pleite für den Fiskus
Beim Online-Steuerportal Elster kann man seine Grundsteuererklärung abgeben.
Bernd Weißbrod/dpa
F-Signet von Matthias Zimmermann Fränkischer Tag
München – Am 31. Januar sollten die Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern sein. Was säumigen Steuerpflichtigen nun droht.

Es ist das größte Steuerreformvorhaben der jüngeren Vergangenheit – und es holpert von Anfang an. Am 31. Januar endet bundesweit die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen. Rücklauf eher spärlich Sie wurde bereits einmal verlängert, weil der Rücklauf eher spärlich war. Nach Einschätzung der Bundessteuerberaterkammer werden es auch bis Dienstag längst nicht alle schaffen. Kammerpräsident Hartmut Schwab sagte dieser Redaktion: „Bundesweit liegt die Einreichungsquote gerade einmal bei rund 60 Prozent. Deutlich mehr als jeder ...

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