Regierungsflug
Lambsdorff für Maskenpflicht-Aus bei Flügen
Scholz und Habeck besuchen Kanada
Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und Vizekanzler, sitzt auf dem Flug von Berlin nach Montreal im Airbus A340 der Luftwaffe mit Mitarbeitern zusammen. Im Mittelpunkt der Reise steht die Zusammenarbeit im Klima- und Energiebereich.
Kay Nietfeld (dpa)
von dpa
Berlin – Ein Regierungsflieger mit Journalisten und Politikern ohne Maske hat für Aufregung im Netz gesorgt. Nun stellt die FDP die Maskenpflicht in Frage.

FDP-Fraktionsvize Alexander Graf Lambsdorff hat sich nach breiter Kritik an einen Regierungsflug mit Passagieren ohne Corona-Schutzmasken für das Ende der Maskenpflicht in Flugzeugen ausgesprochen. Man müsse kein Maskengegner oder FDP-Politiker sein, um zu wissen: «Nach diesen Bildern KANN es nicht bei #Maskenpflicht in „normalen“ Flugzeugen bleiben», schrieb Lambsdorff am Dienstag bei Twitter. Er selbst sei auch kein Maskengegner.

Zuvor hatten Aufnahmen von Bord eines Regierungsfliegers für Unverständnis und Kritik gesorgt. Sie zeigen während einer Kanada-Reise von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) unter anderem zahlreiche Journalisten und Journalistinnen in der Maschine ohne Corona-Schutzmasken.

Bundesregierung verstieß nicht gegen die Regeln

Nach Angaben der Bundesregierung verstieß das aber nicht gegen die Regeln für den Flug mit der Bundeswehr-Luftwaffe: «Auf den Flügen der Luftwaffe gibt es keine Maskenpflicht. Alle Teilnehmer der Reise müssen vor Antritt einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen. Damit ist ein hohes Schutzniveau gewährleistet», hatte ein Regierungssprecher auf dpa-Anfrage erklärt.

Bundeskanzler Scholz und Vizekanzler Habeck reisen nach Kanada
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kommt am militärischen Teil des Flughafens BER Berlin-Brandenburg für den Flug nach Kanada an. Im Mittelpunkt der Reise steht die bilaterale Zusammenarbeit im Klima- und Energiebereich.
Kay Nietfeld (dpa)

Für Flugzeuge - wie auch für Fernzüge - gilt derzeit bundesweit eine Maskenpflicht für Passagiere und Personal. Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen sie nur nutzen, wenn sie während der Beförderung eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske tragen, wie es im Infektionsschutzgesetz in Paragraf 28b festgelegt ist. Von der Pflicht ausgenommen sind unter anderem Kinder unter sechs Jahren. Die Maske abnehmen kann man nur beim Essen und Trinken.

Die Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz für Herbst und Winter sollen an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Das vorab vorgelegte Regierungskonzept sieht weiterhin eine bundesweit geltende Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor.

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