Söder contra Ampel
Söder: Bayern wird nicht zum Hotspot erklärt
Ein Schild weist in Köln auf das Tragen von Schutzmasken und die 3G-Regel hin. Beim Corona-Krisenmanagement krachte es am Montag heftig zwischen Bund und Ländern.
Ein Schild weist in Köln auf das Tragen von Schutzmasken und die 3G-Regel hin. Beim Corona-Krisenmanagement krachte es am Montag heftig zwischen Bund und Ländern.
Federico Gambarini, dpa
Christian Grimm von Christian Grimm Fränkischer Tag
Berlin – Lauterbach bleibt dabei: Ab 2. April sind die Bundesländer für die Corona-Politik zuständig. Das passt einigen Länderchefs gar nicht.

Der Bundesgesundheitsminister von der SPD ließ sich am Montag nicht vom Drängen einiger Bundesländer erweichen. Es bleibt dabei: Für die Corona-Politik sind sie ab 2. April zuständig, der Bund macht nur minimale Vorgaben.

„Die Länder haben das Recht und auch die Pflicht, ihre Bürger zu schützen“, sagte Lauterbach nach einer Konferenz mit seinen Amtskollegen aus den Ländern. Eine Gruppe von Gesundheitsministern – darunter laut Lauterbach der Bayer Klaus Holetschek (CSU) – hatten in einer Beschlussvorlage verlangt, dass die Übergangsregel für strengeren Seuchenschutz noch einmal vier Wochen zusätzlich greifen soll.

Das hätte ihnen zum Beispiel erlaubt, in Innenräumen einfach weiter die Pflicht zum Tragen einer Maske anzuordnen, 2G- oder 3G-Regeln für die Gastronomie zu bestimmen oder Obergrenzen für die Zuschauerzahl bei Fußballspielen festzulegen. Doch für die Fristverlängerung müsste die Ampel-Koalition das gerade erst novellierte Infektionsschutzgesetz schon wieder anfassen.

Die FDP lehnt das strikt ab. „Das Gesetz ist eindeutig: Die Bundesländer können Corona-Maßnahmen pauschal nur maximal bis zum 2. April verlängern“, betonte Bundesjustizminister Marco Buschmann.

Lauterbach in der Rolle des Mahners

Lauterbach bleibt daher nur die Rolle des Mahners angesichts des sich immer rasanter ausbreitenden Erregers. „Die Krankenhäuser sind zum Teil sehr stark belastet, wir haben eine Situation, die unbefriedigend ist.“ Die maßgeblich von den Liberalen vertretenen Lockerungen trägt er dennoch mit. Das Argument Buschmanns: Weil es keine nationale Überforderung des Gesundheitswesens mehr gibt, gibt es auch keine nationalen Vorgaben mehr.

So lange die Länder nicht von sich aus tätig werden, fallen überall die meisten Beschränkungen. Lediglich die Maskenpflicht greift noch in Bussen und Bahnen sowie in Kliniken und Altenheimen.

Überlastung: Es gibt keine exakten Grenzwerte

Die Länder müssen also im Angesicht der turmhohen Ansteckungszahlen von sich aus tätig werden. Die Landtage können über die sogenannte Hotspot-Regelung die jetzt noch gültigen Einschränkungen wieder inkraft setzen, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt Corona außer Kontrolle zu geraten droht.

Dafür muss dort die Inzidenz stark ansteigen, eine gefährliche Virus-Mutation auftreten oder die Krankenhäuser an die Belastungsgrenze geraten. Doch die Ampel hat für diesen Fall keine Grenzwerte definiert, weshalb in einigen Ländern die Furcht besteht, in Gerichtsverfahren gegen nachgeschärfte Beschränkungen zu verlieren.

Meck-Pomm schafft Fakten

Mecklenburg-Vorpommern ist derweil nach vorne gegangen und hat die bislang gültigen Corona-Maßnahmen bis Ende April verlängert. Der Landtag hatte zuvor ganz Mecklenburg-Vorpommern zum Hotspot erklärt.

Söder: Kein landesweiter Hotspot

Doch auch die Frage, wie groß ein Hotspot gezogen werden darf, ist rechtlich umstritten. Lauterbach erklärte, dass die Landtage das gesamte Gebiet eines Bundeslandes zu einem solchen erklären könnten.

FDP grätscht Lauterbach auch bei der Definition eines Hotspots rein

In der FDP gibt es prominente Stimmen, die dem widersprechen und nur lokal begrenzte Verschärfungen für rechtlich möglich halten.

Trotz landesweit extrem hoher Corona-Inzidenzen soll Bayern nicht zum Hotspot erklärt werden, damit enden am Wochenende die meisten Corona-Beschränkungen.

Will Söder die Ampel ins Messer laufen lassen?

„Wir werden auch keine Hotspots jetzt für ganz Bayern machen. Jedenfalls auf absehbare Zeit nicht“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag. Bayern werde aber weiter die Infektionslage beobachten. Zugleich betonte er: „Wir haben jetzt in Deutschland echt keine verlässliche Grundlage mehr für den Fall, dass es noch schwieriger wird.“

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, Tino Sorge, wirft der Bundesregierung angesichts der Unklarheiten schwere Versäumnisse vor. „Die zentralen Begriffe der Hotspot-Regelung hätten im Gesetz definiert werden müssen, und zwar mit klaren Schwellenwerten und transparenten Kriterien“, sagte Sorge dieser Redaktion.

Eigentlich sei es an der Ampel-Koalition, den Rechtsrahmen im Bundestag genauer zu fassen, aber dafür fehle bis zum 2. April die nötige Zeit. „Statt eine gemeinsame Linie von Bund und Ländern zu fördern, provoziert die Ampel einen Flickenteppich voller Widersprüche“, beklagte der CDU-Mann.

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