Eigene Regel
Zweierlei Corona-Recht im Bundestag
Im Bundestag gilt der Genesenenstatus teilweise doppelt so lange wie für Normalbürger. Das sorgt für viel Ärger.
Julian Stratenschulte, dpa
Stefan Lange von Stefan Lange Fränkischer Tag
Berlin – Im Bundestag gilt die Sechs-Monats-Frist für Genesene teilweise weiter. Die Union regt das auf, deshalb soll der Gesundheitsminister nachbessern.

Die Sache ist vom Verfahren her kompliziert, lässt sich aber auch einfach zusammenfassen. „Den Genesenenstatus fachlich fragwürdig auf drei Monate zu verkürzen, aber für den Bundestag bei sechs Monaten zu belassen, ist eine krasse Unverschämtheit“, schimpfte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Die Bild-Zeitung hatte zuvor darüber berichtet, dass der Genesenenstatus im Parlament ein halbes Jahr hält, während Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ihn gerade für die Allgemeinheit halbiert hat.

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