Justiz
Buschmann: Unfallflucht nachträglich melden reicht
Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz
Carsten KoaLL, DPA
F-Signet von Redaktion Fränkischer Tag
Berlin – Unfallflucht ohne Personenschaden möchte Justizminister Buschmann zur Ordnungswidrigkeit herunterstufen. Versicherer, Verkehrsexperten und Richter halten diese Idee bestenfalls für Aktivismus.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich vorgenommen, das Strafgesetzbuch auszumisten. Dabei nimmt er neben der Frage, ob Schwarzfahren künftig vom Vergehen zur Ordnungswidrigkeit heruntergestuft werden sollte, nun auch die Fahrerflucht ohne Personenschaden in den Blick.

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