Die Entscheidung der Stadt Würzburg, dass der Ballermann-Hit „Layla“ (aktuell auf Platz 1 der Charts) nicht mehr auf städtischen Veranstaltungen gespielt werden darf, sorgt bundesweit für Aufsehen. Diverse Medien nahmen die Berichterstattung dieser Redaktion über das Würzburger „Layla“-Verbot auf: „Text zu sexistisch: Würzburg verbietet Ballermann-Hit ,Layla‘ auf Volksfest“, schreibt „Focus online“.
Würzburg verbietet Party-Hit, andere folgen

Würzburg – Wegen einer Vereinbarung zwischen Stadt und Brauerei Würzburger Hofbräu, die das Kiliani-Festzelt betreibt, darf das Lied auf dem Fest nicht laufen.