Die Gebühren für den Kindergarten „Unterm Regenbogen“ in Thundorf müssen wegen eines Defizits angehoben werden. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.
Zunächst wurden die Einnahmen und die Ausgaben gegenübergestellt. Im Jahr 2024 erwirtschaftete der Kindergarten ein Defizit in Höhe von rund 243.100 Euro, abzüglich des Kommunalanteils, der grundsätzlich von der Gemeinde zu tragen ist. Übrig blieb ein Defizit von rund 62.600 Euro.
Beim Mittagessen wurde im Jahr 2024 eine Unterdeckung in Höhe von rund 9570 Euro erwirtschaftet.
Für das Jahr 2025 wird mit einem Defizit in Höhe von rund 228.980 Euro gerechnet, abzüglich des Kommunalanteils in Höhe von 135.990 Euro ist somit mit einem Defizit von rund 93.000 Euro zu rechnen.
Der Gemeinderat beschloss, die Verpflegungspauschale ab 1. September auf 30 Euro monatlich pro Kind zu erhöhen und auch die Elternbeiträge ab 1. September anzuheben.
So kostet die Betreuung der Krippenkinder künftig für drei bis vier Stunden 181 Euro, vier bis fünf Stunden 199 Euro, fünf bis sechs Stunden 217 Euro, sechs bis sieben Stunden 235 Euro, sieben bis acht Stunden 253 Euro und acht bis neun Stunden 271 Euro.
Bei den Regelkindern ergeben sich folgende Gebühren: drei bis vier Stunden 113 Euro, vier bis fünf Stunden 128 Euro, fünf bis sechs Stunden 143 Euro, sechs bis sieben Stunden 158 Euro, sieben bis acht Stunden 173 Euro und acht bis neun Stunden 188 Euro.
Ferner beschloss der Gemeinderat, dass ab 1. September Geschwisterkinder, die bereits einen Beitragszuschuss erhalten, bei der Geschwisterkinderermäßigung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Gebührenermäßigung wurde außerdem so angepasst, dass der Elternbeitragszuschuss an die Eltern weitergegeben wird.
Aufschotterung der Wirtschaftswege
Bereits im Mai dieses Jahres wurde im Gemeinderat über die Aufschotterung der Wirtschaftswege in Rothhausen beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen. Der Gemeinderat beschloss nun, die Firma „Röder Landschaftspflege“ aus Wiesenfeld für rund 9900 Euro zu beauftragen. Laut Gemeinderat Peukert beteiligen sich die Jagdgenossen Rothhausen zu 50 Prozent an den Kosten.
Ein Tagesordnungspunkt in der Sitzung war die Instandsetzung des Wirtschaftsweges „Poppenlauerer Weg“ in Thundorf. Die Jagdgenossenschaft Thundorf hat diesen Antrag gestellt. Der Weg ist stark abgenutzt und hat zahlreiche Unebenheiten gebildet. Die Jagdgenossen haben eine Beteiligung an den Kosten für die Wegeinstandsetzung zugesichert.
Eine erste Kostenschätzung für die Sanierung der Randstreifen beläuft sich auf 60.700 Euro. Bei einer Sanierung der kompletten Wegbreite belaufen sich die Kosten auf rund 102.000 Euro.
Aufgrund der hohen Kosten, und auch weil andere Straßen dringend saniert werden müssen, kam der Gemeinderat überein, vorerst noch keinen Beschluss zu fassen. Vielmehr soll in den drei Gemeindeteilen eine Prioritätsliste angefertigt werden. Geklärt werden müsse auch erst noch die Kostenbeteiligung.
Außerdem hat die Jagdgenossenschaft Thundorf den Antrag gestellt, eine Hecke bei der ehemaligen Kläranlage entfernen zu dürfen. Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde ist das jedoch nicht möglich. Lediglich ein regulärer Pflegerückschnitt zum Freihalten des Entwässerungsgrabens ist erlaubt.
Gründe nachfragen
Bei diesem Thema kam es zu einer lebhaften Diskussion.Vorrangig war man im Gremium der Meinung, dass die Hecken im Bereich der ehemaligen Kläranlage in Thundorf entfernt werden sollten. Landkreisübergreifend wurden solche Maßnahmen verschieden gehandhabt, hieß es. Schließlich beschloss der Gemeinderat, dass erst einmal geklärt werden soll, warum die Hecken nicht entfernt werden dürfen.
Schließlich lagen drei Bauanträge vor. Zum einen ging es um die Errichtung eines Wohnhauses auf der Gemarkung Rothhausen, zum anderen um zwei Baugesuche in Thundorf.
Ein Bauherr plant die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Rothhausen. Auf dem Grundstück soll zusätzlich ein Doppelcarport errichtet werden. Der Gemeinderat gab grünes Licht und erteilte einige Befreiungen vom Bebauungsplan „Unterer Berg“. So wird die Baulinie nicht explizit eingehalten, es sind zwei statt eines Vollgeschosses geplant und der Bauherr möchte sein Dach in Anthrazit statt in Rot eindecken.
Den Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Thundorf genehmigte der Gemeinderat ebenfalls und erteilte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kutschenweg“, wie die Neigung des Garagendachs und die Traufhöhe.
Einem weiteren Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses in Thundorf wurde ebenfalls stattgegeben und die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kutschenweg“ erteilt. Der Bauherr plant ein zweigeschossiges Gebäude mit Carport. Der Grundstücksnachbar des Bauherrn ist nicht einverstanden damit, dass er noch von keiner Bau-Vorgehensweise beziehungsweise Planung in Kenntnis gesetzt wurde. Bürgermeisterin Judith Dekant sucht ein klärendes Gespräch mit dem Bauherrn, hieß es im Gemeinderat.