1. Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988
Die Digitalhaus Franken GmbH stellt das Newsportal „fraenkischertag.de“ bzw. die App „Fränkischer Tag PLUS" als Produkt zum Nachrichtenkonsum her. Das Produkt ist für die Verwendung in deutschsprachigen Ländern vorgesehen. Die Altersgrenze für das Produkt liegt bei mindestens 16 Jahren.
Produkthersteller:
Unternehmensname: Digitalhaus Franken GmbH
Standort: Gutenbergstraße 5, 96050 Bamberg
Produktionsbereich: Erstellung von Nachrichten
Produkte: Digitales Nachrichtenportal und News-App
Kontakt: kundenservice@fraenkischertag.de
Sicherheitsinformationen:
Die Risikoanalyse orientiert sich an den spezifischen potenziellen Gefahren, die durch den Gebrauch oder Kontakt mit den oben genannten digitalen Produkten beim Endverbraucher entstehen könnten. Diese Risiken werden gemäß Artikel 6 der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 identifiziert und bewertet.
Gemäß der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) sind Newsportale in der Regel nicht direkt betroffen, da diese Verordnung hauptsächlich auf physische Produkte abzielt. Dennoch gibt es folgende indirekte Gefahren und Risiken, die von einem Newsportal ausgehen können:
- Falsche oder irreführende Informationen: Wenn ein Newsportal falsche oder irreführende Informationen verbreitet, kann dies zu Fehlentscheidungen bei den Nutzern führen, was potenziell gefährlich sein kann
- Datenschutzverletzungen: Newsportale sammeln persönliche Daten ihrer Nutzer. Wenn diese Daten nicht ordnungsgemäß geschützt werden, besteht das Risiko von Datenschutzverletzungen und Missbrauch
- Cyberangriffe: Newsportale können Ziel von Cyberangriffen werden, die nicht nur die Integrität der veröffentlichten Informationen gefährden, sondern auch die Sicherheit der Nutzerdaten
- Verbreitung von Malware: Über Werbeanzeigen oder unsichere Links können Newsportale unbeabsichtigt Malware (Schadsoftware) verbreiten, die die Geräte der Nutzer infizieren kann.
Nachfolgend die Risiko-Einschätzung der oben genannten Risiken:
Schadensschwere (A) | Wahrscheinlichkeit (B) | Möglichkeit der Vermeidung (C) |
Leicht (1) | Klein (1) | Möglich (2) |
Die Digitalhaus Franken GmbH ergreift gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 ausreichende Maßnahmen, um diese Risiken zu minimieren, indem sie genaue Informationen bereitstellen, robuste und kontinuierliche Sicherheitsmaßnahmen implementieren, publizistische Grundsätze einhalten und den Datenschutz fest in ihren Prozessen verankern.
Die Risikoanalyse wird regelmäßig, mindestens jedoch jährlich, sowie nach Änderungen im Produktionsprozess oder bei der Einführung neuer Produkte überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
2. Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102
Wir, die Mediengruppe Oberfranken GmbH & Co. KG und die mit ihr verbundenen Unternehmen verpflichten uns, die digitale Barrierefreiheit unserer Websites und den damit verbundenen Systemen zu gewährleisten, um die Nutzung unserer Websites und die Kontaktaufnahme für alle zu ermöglichen. Dieses Dokument beschreibt unsere Bemühungen in Bezug auf die Einhaltung der nationalen Gesetze und die Einhaltung internationaler Standards für die Barrierefreiheit im Internet.
Die Digitalhaus Franken GmbH, als Betreiber der Website https://www.fraenkischertag.de/, nehmen die Barrierefreiheit unserer digitalen Inhalte sehr ernst. Unser Ziel ist es, unsere Website für alle Nutzerinnen und Nutzer, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen oder technischen Voraussetzungen, zugänglich zu machen. Hierbei richten wir uns hauptsächlich nach den vier Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit des WCAG (Web Content Accessibility Guidelines).
Die Barrierefreiheit wurde in unseren unternehmensweiten Social Governance Codex aufgenommen.
Für das Management und die Führungskräfte wurde zusätzlich eine Schulung zur Integration von Barrierefreiheit auf unseren Websites durchgeführt.
Des Weiteren wurden alle Mitarbeiter zu diesem sensiblen Thema informiert und geschult.
Inhalt dieser Erklärung
Diese Erklärung beinhaltet:
- Eine Beschreibung unserer bisherigen und aktuellen Bemühungen um Barrierefreiheit
- Kontaktinformationen für die verantwortlichen Stellen
- Den aktuellen Konformitätsstatus
- Bekannte Barrieren und Umgehungsmöglichkeiten (soweit möglich)
Geltungsbereich der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28.06.2025 erstellt. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte durch die Nutzung der Online-Tools „BFSG Check“ (https://bfsg-check.de/) und des Chrome Dev Tools (https://pagespeed.web.dev/). Darüber hinaus wird die Website einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen.
Die Erklärung bezieht sich auf die gesamte Website https://www.fraenkischertag.de/ einschließlich aller Unterseiten und digitalen Inhalte.
Barrierefreiheitsstandards
Die Website wurde nach den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, entwickelt. Zusätzlich orientieren wir uns an der EU-Richtlinie 2016/2102 und nationalen Anforderungen.
Marktüberwachungsbehörde
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg.
Feedback und Kontakt
Haben Sie Anregungen oder Verbesserungsvorschläge? Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Sie können uns wie folgt erreichen:
E-Mail: kundenservice@fraenkischertag.de
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Postanschrift: Digitalhaus Franken GmbH, Gutenbergstraße 1, 96050 Bamberg
Telefon: 0951/188-0
Aktueller Konformitätsstatus
Unsere letzte Überprüfung auf Barrierefreiheit 3 Fehler auf der Website identifiziert, die unsere Konformität mit der WCAG und der EU-Richtlinie 2016/2102 beeinträchtigen.
3 Probleme sind noch offen. Sie sind in den folgenden Abschnitten (Bekannte Probleme) aufgeführt. Eventuelle Abhilfemaßnahmen sind angegeben.
Bekannte Probleme und mögliche Umgehungen
- Links haben teilweise (z. B. bei einzelnen Bildelementen) keinen leicht erkennbaren Namen. Linktext, der erkennbar, einzigartig und fokussierbar ist, erleichtert Screenreader-Nutzern die Verwendung. Dies gilt auch für alternativen Text für Bilder, die als Links verwendet werden. Wir arbeiten daran, alle Elemente richtig auszuzeichnen.
- Das Kontrastverhältnis von Hintergrund- und Vordergrundfarben ist in einzelnen Fällen nicht ausreichend. Das Problem lässt sich umgehen, indem der Text mit einem Screen-Reader gelesen wird.
- Die Navigation enthält nicht nur Listenelemente, sodass Screenreader bei der Verarbeitung Schwierigkeiten haben können. Screenreader sagen Listen auf bestimmte Art und Weise an. Wenn die Liste richtig strukturiert ist, kann der Screenreader sie besser ausgeben. Wir arbeiten an einer neuen Navigation, die richtig strukturiert ist und vollumfänglich für Screenreader lesbar ist.
Stand: 28.Juni 2025