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Wasserentnahme aus Gewässern verboten
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LKR Haßberge

Die Auswirkungen von Hitze und Trockenheit werden immer mehr spürbar. Der Anreiz ist in dieser Situation natürlich groß, seinen Wasserbedarf anderweitig zu decken, so zum Beispiel aus den Bächen und Flüssen. Jedoch sind Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpen oder gar mittels Saugwagen generell nicht zulässig. Im Interesse des Gewässerschutzes weist das Landratsamt Haßberge auf die aktuelle Rechtslage hin.

Solche Wasserentnahmen bedürften einer vorherigen wasserrechtlichen Erlaubnis. Da mit Ausnahme des Mains die regionalen Gewässer nicht leistungsfähig genug sind, kann die erforderliche Erlaubnis in der Regel nicht erteilt werden.

Bei der Wasserentnahme aus Gewässern bleibt oft genug außer Acht, dass auch die Lebewesen in den Bächen und Flüssen sowie die Pflanzen das Wasser dringend benötigen, was insbesondere jetzt bei dieser Trockenheit gilt.

Höchstens mit dem Eimer

Zulässig im Rahmen des so genannten „Gemeingebrauches“ sind lediglich Wasserentnahmen durch Schöpfen mit Handgefäßen (also mit Eimern oder Gießern), wobei ein Aufstauen des Gewässers nicht gestattet ist.

Die Wasserentnahme ist allerdings nur insoweit zulässig, wenn dadurch keine erheblichen Beeinträchtigungen des Gewässers und seiner Ufer, sowie der Tier- und Pflanzenwelt zu erwarten sind. Aufgrund der sehr trockenen Witterung ist diese Nutzung derzeit nur bei Gewässern mit ausreichender Wasserführung möglich. In der aktuellen Situation kann jeder Liter, der zusätzlich entnommen wird, die Situation der Lebewesen verschlechtern.

Das Landratsamt Haßberge bittet alle Bürgerinnen und Bürger um einen sparsamen und nachhaltigen Umgang mit Wasser. Hierzu gehört auch eine entsprechend angepasste Nutzung des Grundwassers und der öffentlichen Trinkwasserversorgung.

Aufgrund der zurückliegenden trockenen Jahre sind die Grundwasserstände sehr niedrig und dürften weiter sinken. Bei weiter anhaltend trockener und warmer Witterung wird sich die aktuelle Niedrigwassersituation noch weiter verschärfen. „Es sollte sich jeder seine Verantwortung für unsere Gewässer bewusst machen und seinen Beitrag leisten, um die Situation nicht weiter zu verschlechtern“, so das Landratsamt.

Bei der Bewässerung des Gartens sollte man sich Prioritäten setzen und abwägen, ob eine Beregnung der Rasenflächen wirklich notwendig ist. red

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