Hintergrund

Landtagswahl: Fragen und Antworten

Wann ist die Landtagswahl 2023 in Bayern?

Bayern wählt am 8. Oktober 2023 den neuen Landtag. Den Termin gab die Staatsregierung am 13. Dezember 2022 bekannt. An diesem Tag haben die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Geregelt wird die Terminfindung in Artikel 20 des Landeswahlgesetzes, laut dem eine Neuwahl frühestens 59 und spätestens 62 Monate nach der vorangegangenen Wahl stattfinden darf. Die letzte Landtagswahl in Bayern fand am 14. Oktober 2018 statt. Damit kamen für die Wahl 2023 alle Sonn- und Feiertage zwischen dem 14. September und dem 14. Dezember infrage.
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Was wird gewählt?

Gewählt wird der Bayerische Landtag, das ist das Landesparlament des Freistaates Bayern. Der Landtag verabschiedet die Gesetze und den Haushalt. Außerdem wählt er den bayerischen Ministerpräsidenten. Das bayerische Parlament besteht seit 1946 und wird im Oktober zum 19. Mal gewählt.
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Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind laut Artikel 1 des Landeswahlgesetzes alle, die über 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Bayern haben. Wer wählen möchte, darf zudem nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein, zum Beispiel durch einen Richterspruch.
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Wie viele Menschen sind wahlberechtigt?

Die Zahl der Menschen, die in Bayern wahlberechtigt ist, steht noch nicht endgültig fest. Der Stichtag für die Erhebung ist der 27. August. Für die Landtagswahlen 2018 waren jedoch laut Wahlleiter 9.479.428 Menschen in Bayern wahlberechtigt, bei der Bundestagswahl 2021 waren es 9.517.664.
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Was sind Erststimme und Zweitstimme?

Bei der Landtagswahl in Bayern gibt es wie auch bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man ein Direktmandat, mit der Zweitstimme ein Listenmandat. Allerdings sind in Bayern Erst- und Zweitstimme gleichermaßen relevant, da für die Sitzverteilung im Landtag die Gesamtstimmen gewertet werden, also alle Erst- und Zweitstimmen.
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Was wählt man mit der Erststimme?

Bayern ist in 91 Stimmkreise unterteilt. Aus jeder dieser Regionen soll mindestens ein Abgeordneter in den Landtag entsandt werden. Mit der Erststimme wählen Bürger direkt den Abgeordneten aus dem jeweiligen Stimmkreis, die Erststimme ist also ein sogenanntes Direktmandat. Stellt eine Partei in einem Stimmkreis keinen Kandidaten auf, ist sie dort mit der Erststimme nicht wählbar. Für den Sieg eines Kandidaten reicht hier eine einfache Mehrheit.
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Was wählt man mit der Zweitstimme?

Neben den Direktmandaten gibt es die Listenmandate, das sind 89 von 180 Mandaten im Landtag. Die Parteien stellen dazu für jeden Regierungsbezirk eine Liste mit Kandidaten auf. Der Umfang der Liste hängt vom Regierungsbezirk ab, denn je nach Einwohnerzahl bekommen die Bezirke unterschiedlich viele Sitze im Landtag. Mit der Zweitstimme wählen Bürger also einen Kandidaten von der jeweiligen Liste und bestimmen so, wer zusätzlich zu den Direktmandaten in den Landtag einzieht. Die Stimme für einen Kandidaten ist gleichzeitig eine Stimme für die Partei. Für die Erst- und Zweitstimme gibt es bei der Landtagswahl verschiedene Stimmzettel.
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Wählt man mit der Zweitstimme auch Personen?

Mit der Zweitstimme kann man einen Kandidaten von einer Liste wählen. Man kann aber auch die ganze Liste wählen. Somit wird die Stimme dann bei der Sitzverteilung für die jeweilige Partei gewertet, statt für einen bestimmten Kandidaten.
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Kann man Personen von den Listen der Parteien streichen?

Nein. Sobald die Wahlkreisvorschläge bei den Wahlkreisleitern eingereicht sind, prüfen diese, ob die Listen gegen das Landeswahlgesetz oder die Landeswahlordnung verstoßen. Wenn eine einzelne Person auf der Liste gegen die Regeln verstößt, wird nur die einzelne Person von der Liste gestrichen. Wähler können Personen nicht von der Liste streichen, sie können sich nur gegen sie entscheiden, indem sie ihre Zweistimme einer anderen Person geben.
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Was ist die Fünf-Prozent-Hürde?

Seit 1973 gilt in Bayern die Fünf-Prozent-Hürde bei Landtagswahlen. Demnach können nur Direktkandidaten in den Landtag einziehen, deren Partei mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen bekommen hat. Dabei zählen Erst- und Zweitstimmen. Hat die Partei des stimmenstärksten Kandidaten keine fünf Prozent erreicht, bekommt der Kandidat keinen Sitz im Landtag. Stattdessen zieht der Bewerber mit der zweithöchsten Stimmanzahl in den Landtag ein. Diese Regelung gilt nur in Bayern. In den anderen Bundesländern bekommen Direktkandidaten auch einen Sitz im Landtag, wenn die jeweilige Partei an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist.
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Was bedeutet „Personalisierte Verhältniswahl“?

Die personalisierte Verhältniswahl besteht aus zwei Säulen: Verhältniswahl und Mehrheitswahl. Die Landtagswahl ist eine Verhältniswahl, weil die Anzahl der Sitze im Landtag durch das Verhältnis der Stimmen der einzelnen Parteien berechnet wird. Mit der anderen Stimme wählen Bürger direkt eine bestimmte Person zum Abgeordneten eines Stimmkreises.
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Warum gibt es in Bayern sieben „Wahlzettel B“ für die Zweitstimme?

Jede Partei erstellt pro Wahlkreis eine Liste mit Kandidaten. Da die Wahlkreise in Bayern den sieben Regierungsbezirken Ober- und Niederbayern, Oberpfalz, Schwaben sowie Ober-, Unter- und Mittelfranken entsprechen, gibt es genau sieben Wahlzettel B.
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Was bedeutet im bayerischen Wahlrecht „Name vor Partei“?

In der Regel wählt man mit der Zweitstimme einen Kandidaten von einer Liste. Dabei können die Wähler die Reihenfolge der Kandidaten im Nachhinein noch mitbestimmen. Ein Spitzenkandidat muss also nicht zwangsläufig an erster Stelle bleiben.
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Wie viele Abgeordnete sitzen nach der Wahl im Landtag?

Gewählt werden 180 Abgeordnete. Nach der Wahl wird noch mit Ausgleichsmandaten aufgefüllt, bis die Sitzverteilung das Ergebnis bestmöglich repräsentiert. In der aktuellen Amtsperiode sitzen 205 Abgeordnete im Landtag.
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Was sind Überhangmandate und Ausgleichsmandate?

Eigentlich bestimmt die Anzahl der Gesamtstimmen (Erst- und Zweitstimmen), wie viele Mandate einer Partei im Landtag zustehen. Gewinnt eine Partei aber alle Direktmandate in einem Stimmkreis, kann es sein, dass sie bereits mehr Mandate hat, als ihr laut Gesamtstimmen zustünden — ein sogenannter Überhang. Diese Überhangmandate bleiben trotzdem bestehen, da diese Abgeordneten als Volksvertreter direkt gewählt sind.

Um ein Gleichgewicht herzustellen und das Gesamtergebnis trotzdem in der Sitzverteilung widerzuspiegeln, werden den anderen Parteien dann zusätzliche Sitze für Listenkandidaten zugeteilt. Der Landtag wird also mit Ausgleichsmandaten aufgefüllt, bis die Sitzverteilung das Wahlergebnis bestmöglich wiedergibt.
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Wie viele Stimmkreise gibt es in Franken?

Insgesamt ist Franken in 30 Stimmkreise unterteilt. Davon entfallen zehn auf Unterfranken, zwölf auf Mittelfranken und acht auf Oberfranken. Die Oberpfalz und Oberfranken haben mit jeweils acht Stimmkreisen die geringste Anzahl aller Regierungsbezirke. Die meisten Stimmkreise hat Oberbayern mit 31.
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Wie viele Parteien bzw. Listen stehen in Bayern zur Wahl?

Welche Parteien zur Wahl stehen, entscheidet der Landeswahlausschluss vor der Wahl. Das soll bis spätestens 21. Juli feststehen. In der laufenden Legislaturperiode besteht der Landtag aus sechs Parteien: CSU, SPD, Grüne, Freie Wähler, FDP und AfD. Aller Wahrscheinlichkeiten werden alle sechs Parteien erneut Kandidaten ins Rennen schicken.
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Wer sind die Spitzenkandidaten?

Noch stehen nicht alle Spitzenkandidaten fest. Für die Freien Wähler wird jedoch wieder Landesvorsitzender Hubert Aiwanger als Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Der Niederbayer ist derzeit Vize-Ministerpräsident und bayerischer Wirtschaftsminister. Im Wahlprogramm „Anpacken für Bayern“ geht es vor allem um Landwirtschaft, Bildung und Pflege.

Die Linke, die es 2018 mit 3,2 Prozent der Stimmen nicht in den Landtag geschafft hat, stellt 2023 Adelheid Rupp als Spitzenkandidatin auf. Sie ist Landessprecherin der Partei. Im Wahlprogramm der Linken geht es vor allem um bezahlbaren Wohnraum, Bildungs- und Klimagerechtigkeit und mehr Personal für Schulen und Kitas.

Die Grünen gehen mit einer Doppelspitze in den Wahlkampf. Bereits im September 2022 hatte die Partei angekündigt, dass Ludwig Hartmann und Katharina Schulze die Partei anführen sollen. Die Grünen wollen nach einem starken Ergebnis von 17,5 Prozent bei der Wahl 2018 nun mindestens mitregieren. In der aktuellen Landesregierung sind die Grünen die stärkste Oppositionsfraktion. Schon vor der Wahl ist eines klar: Ludwig Hartmann kann Ministerpräsident werden — Katharina Schulze nicht. Die Grüne Spitzenkandidatin ist erst 37, für den Posten des Ministerpräsidenten gilt aber ein Mindestalter von 40 Jahren.

Für die SPD tritt Landes- und Fraktionschef Florian von Brunn als Spitzenkandidat an. Der 53-Jährige erhielt beim Parteitag im Oktober 2022 93 Prozent der Stimmen. Den Wahlkampf der bayerischen SPD soll vor allem die Energieversorgung in Bayern prägen, aber auch eine bessere medizinische Infrastruktur auf dem Land und sozialer Wohnungsbau.

Die FDP hat Fraktionschef Martin Hagen zum Spitzenkandidaten gewählt. Laut Wahlprogramm will die Partei sich vor allem für faire Bildung und eine innovativere und dynamischere Wirtschaft einsetzen. So sollen zum Beispiel die Zuteilung von Schulsprengeln gelockert und der Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Schulen gestärkt werden.
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Reicht Listenplatz 1 immer für den Einzug in den Landtag?

Der Kandidat, der auf dem ersten Platz der Liste steht, zieht nicht automatisch in den Landtag ein. Wähler können ihre Stimme einer bestimmten Person von der Liste geben. Somit können auch Bewerber, die weiter hinten auf der Liste stehen, in den Landtag einziehen und Spitzenkandidaten vom ersten Platz vertreiben werden.
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Wie wird die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident gewählt?

Innerhalb einer Woche nach der ersten Sitzung (spätestens 22 Tage nach der Wahl) des neuen Landtags wird der Ministerpräsident gewählt. Die Wahl erfolgt in einer geheimen Abstimmung, bei der der Kandidat eine einfache Mehrheit erlangen muss. Jeder wahlberechtigte bayerische Bürger, der über 40 ist, kann gewählt werden. Der Ministerpräsident hat eine Amtszeit von fünf Jahren und kann vom Landtag nicht abgesetzt werden. Allerdings ist er laut der Verfassung verpflichtet, zurückzutreten, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landtag aufgrund von politischen Verhältnissen nicht mehr möglich ist.
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Seit wann gibt es die Briefwahl?

Die Briefwahl wurde in Deutschland zur Bundestagswahl 1957 eingeführt. Sie soll es vor allem älteren, kranken oder beeinträchtigten Menschen erleichtern, ihr Wahlrecht wahrzunehmen und damit die „Allgemeinheit der Wahl“ sicherstellen. Diese gehört in Deutschland zu den Wahlrechtsgrundsätzen.
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Wie beantragt man die Briefwahl?

Um die Briefwahl beantragen zu können, braucht man zuerst die Wahlbenachrichtigung. Diese soll laut dem Statistischen Bundesamt bis spätestens 17. September zugestellt werden. Der Wahlbenachrichtigung liegt ein Formular bei, das ausgefüllt und an die Gemeinde geschickt werden muss. Stattdessen kann man die Unterlagen auch persönlich in der Gemeinde beantragen. Briefwahlunterlagen können bis zum 6. Oktober 15 Uhr beantragt werden.

Eine Beantragung der Unterlagen durch eine andere Person ist möglich, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Die Unterlagen können bei der Gemeinde auch von der bevollmächtigten Person abgeholt werden. Bei Menschen, die wegen einer körperlichen Behinderung weder einen Antrag noch eine Vollmacht ausstellen können, darf eine Person des Vertrauens den Antrag auf Briefwahl stellen. Die Wahl selbst kann aber nicht durch einen Bevollmächtigten geschehen.

Bei der Briefwahl aus dem Ausland empfiehlt sich der Versand per Luftpost, um sicherzugehen, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen. Generell sollte man bei der Briefwahl den Postweg bedenken — die Post empfiehlt, die ausgefüllten Wahlunterlagen spätestens drei Werktage vor der Wahl abzuschicken.
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Wie läuft die Briefwahl ab?

Zunächst müssen die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Danach werden sie an die angegebene Adresse geschickt. Die Unterlagen beinhalten die Stimmzettel, die Stimmzettelumschläge, einen Wahlbriefumschlag für die Rücksendung sowie ein Merkblatt zur Briefwahl. Der Wahlbriefumschlag muss innerhalb Deutschlands nicht frankiert werden. Am Wahltag werden um 18 Uhr alle eingegangenen Briefwahlunterlagen von den Briefwahlvorständen gesichtet und ausgewertet.

Wann ist ein Stimmzettel ungültig?

Auf dem Stimmzettel muss klar und deutlich der Wille des Wählers erkennbar sein. Jeder Wähler kann nur einen Direktkandidaten wählen. Sind auf diesem Stimmzettel mehr als ein Kreuz oder aber gar kein Kreuz vermerkt, ist der Stimmzettel ungültig. Auf dem Wahlzettel B ist es erlaubt, mehrere Kreuze zu setzen, sofern sie alle für dieselbe Liste gesetzt sind. Dann wird die Stimme für die Liste gewertet. Auf dem Wahlzettel darf sich außerdem nichts anderes befinden als Kreuze. Wird der Wahlzettel mit Schrift oder anderen Merkmalen versehen, ist er ungültig. Der Wähler kann sich entscheiden, nur eine der beiden Stimmen abzugeben. Dabei müssen aber trotzdem beide Stimmzettel abgegeben oder eingeschickt werden. Fehlt einer, zählen beide Stimmen als ungültig.
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Bis wann sind Wahlkreisvorschläge möglich?

Wahlkreisvorschläge können bis zum 27. Juli 2023, 18 Uhr beim Wahlkreisleiter eingereicht werden. Am 11. August fällt die Entscheidung des Wahlkreisausschusses über die Zulassung der Wahlkreisvorschläge.
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Wann gibt es die ersten Hochrechnungen?

Während es die ersten Prognosen meist schon bei Schließung der Wahllokale um 18 Uhr gibt, dauern die ersten Hochrechnungen etwas länger und erscheinen meist erst im Laufe des Abends. Das liegt daran, dass Prognosen auf Befragungen basieren, die am Wahltag vor Wahllokalen durchgeführt werden. Hochrechnungen basieren hingegen auf ersten ausgezählten Stimmen.
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Was sind Hochrechnungen?

Im Laufe des Wahlabends werten Wahlforschungsinstitute die ersten amtlich ausgezählten Stimmen auf verschiedenen Wahlkreisen aus. Basierend auf diesen bereits ausgezählten Stimmen wird hochgerechnet, wie das Ergebnis der Wahl lauten könnte. Je mehr Stimmen im Laufe des Abends gesammelt werden, desto genauer wird die Hochrechnung.
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Wann gibt es das offizielle Endergebnis?

Aller Voraussicht nach tagt der Landeswahlausschuss am 24. Oktober und stellt das endgültige Ergebnis der Wahl vor.
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Welche Koalitionen sind möglich?

Im aktuellen Bayerntrend von Infratest dimap präsentieren sich CSU und die Freien Wähler stabil. Beide Parteien haben bereits öffentlich Interesse daran bekundet, die Regierungskoalition weiterzuführen (Stand: 29. März 2023). Laut Umfragen liegt die CSU derzeit bei circa 38 Prozent, somit dürfte eine Regierung ohne die Beteiligung der CSU nicht möglich sein.

Auch eine Koalition aus CSU und den Grünen als zweitstärkste Partei (laut Umfragen 18 Prozent) wäre möglich, jedoch hat die CSU bereits deutlich ihre Abneigung signalisiert. Drittstärkste Partei ist laut Umfrage mit 13 Prozent die AfD, allerdings wird die Partei von allen anderen Parteien als nicht koalitionsfähig eingestuft.

Mit aktuell neun Prozent verliert die SPD erneut Stimmen und ist damit als Partner für die Grünen nicht stark genug. Nach aktuellem Stand wäre auch eine Ampelregierung wie auf Bundesebene nicht möglich, da die FDP an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern würde. Allerdings verzeichnen die Liberalen auch einen leichten Zugewinn gegenüber Oktober 2022 und könnten die fünf Prozent bis zur Wahl noch knacken.
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Wie viele Frauen kommen in den Landtag?

Im aktuellen Parlament sind nur 26,8 Prozent der Abgeordneten Frauen. Damit ist Bayern unter den Bundesländern auf dem letzten Platz. An erster Stelle steht im Ländervergleich Hamburg mit 44,7 Prozent Frauen im Landtag. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Oppositionsvorschläge, die auf eine höhere Frauenquote abzielten. So zuletzt im Februar 2023: Die Grünen reichten einen Gesetzesentwurf ein, der den Frauenanteil auf 50 Prozent heben soll. Demnach sollen die Mandate jeweils zur Hälfte an Frauen und Männer vergeben werden.
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Wird der Landtag verkleinert?

Im Gegenteil: Laut aktuellen Prognosen könnte der Landtag 2023 sogar auf 220 Abgeordnete anwachsen. Die Größe des Landtags hängt von den Überhang- und Ausgleichsmandaten ab, die Verfassung sieht an sich nur 180 Abgeordnete vor. Im September 2022 hat die FDP angekündigt, gegen diesen Zuwachs vorgehen zu wollen. In Zusammenarbeit mit dem Bund der Steuerzahler und dem Bund der Selbstständigen sammelt die Partei derzeit Unterschriften, um das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ einreichen zu können. Dafür benötigen sie mindestens 25.000 Unterschriften.

Laut FDP koste jeder Abgeordnete den Steuerzahler circa 1,5 Millionen Euro. Die FDP fordert nun, dass der Landtag auf 160 Sitze verkleinert wird, denn somit könne der Freistaat 60 Millionen Euro pro Legislaturperiode einsparen. Die amtierende Landtagspräsidentin Ilse Aigner ist gegen das Vorhaben. Man müsse bedenken, dass schon in den 1950er Jahren 200 Abgeordnete im Landtag saßen — damals habe Bayern aber noch circa fünf Millionen Einwohner weniger gehabt.
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