Kröte geschluckt und wieder ausgespuckt: Erneut war die erhebliche Kostensteigerung der Dorferneuerungsmaßnahme in Obertheres ein Thema in der Gemeinderatssitzung am Montag. In seiner Sitzung am 14. März hatte das Gremium dafür gestimmt, die Mehrkosten für die Gemeinde Theres in Höhe von 156.000 Euro zu tragen. Dieser Beschluss wurde nun mit einer erneuten Abstimmung ohne Gegenstimmen widerrufen.
Was steckt hinter dieser Entscheidung?
Das Amt für ländliche Entwicklung hatte es versäumt, der Gemeinde Theres das Ergebnis der Ausschreibung zeitnah mitzuteilen. Wenn man das Ausschreibungsergebnis damals gekannt hätte, hätte man darauf reagieren und die Ausschreibung widerrufen können, so der Tenor des Gemeinderates. Um Kosten zu sparen, hätte man die Planungen überarbeiten und eine neue Ausschreibung veröffentlichen können.
Zum jetzigen Ausführungsstand kann keine Planungsänderung mehr durchgeführt werden, die die Kosten verringert hätte.
Was sollte alles gemacht werden? Der Vorplatz und die Zufahrt für den Turnhallenneubau sollten neu gestaltet werden und Schulhof/Festplatz sollten dorfgerecht gestaltet werden. Für diese Maßnahmen waren in der Kostenschätzung und in der Vereinbarung mit dem Amt für ländliche Entwicklung circa 690.000 Euro mit einem Gemeindeanteil von circa 336.500 Euro vorgesehen.
Kostensteigerung ausschließlich durch die Ausschreibung
Aufgrund der Ausschreibung ergaben sich jedoch Gesamtkosten von 1.011.357,59 Euro. Die Kostensteigerung ergab sich ausschließlich durch die Ausschreibung, Gründe wie zum Beispiel Umplanungen, Massenänderungen, Materialänderungen lagen nicht vor.
Die Gemeinde Theres will nun erneut das Gespräch mit dem Amt für ländliche Entwicklung suchen und den Sachverhalt durch den Bayerischen Gemeindetag überprüfen lassen.
Friedhofsnutzung wird teurer
Neu erlassen hat der Gemeinderat die Entgeltordnung zur Friedhofssatzung des „RuheForst Maintal“, der auf Gemeindegebiet liegt. Die Entgelte waren bisher seit der Eröffnung im Jahr 2015 unverändert geblieben. Die Kosten für Löhne und Betriebsmittel sind seitdem gestiegen, so dass eine Anpassung notwendig wurde. Geändert wurden die Beträge für die einzelnen Biotope, das Entgelt für die Bestattungen und das Zusatzentgelt für eine Beisetzung am Samstag beziehungsweise für eine namentliche Kennzeichnung der Grabstätte. Weitere Änderungen sind nicht beinhaltet.