Nach dem Tod eines Pferdes infolge eines Unfalls auf einer Reitanlage hat sich die Besitzerin vor Gericht mit dem Stallbetreiber geeinigt. Vor dem Oberlandesgericht München schlossen beide Seiten am Dienstag einen Vergleich, laut dem der Betreiber Schadenersatz in Höhe von 18 000 Euro an die Frau zahlen muss. Gefordert hatte sie zuvor gut 70 000 Euro.
Die Klägerin hatte das Tier 2019 in die Obhut des Stalls in Tuntenhausen gegeben. Im Juni des Jahres brach sich das Pferd auf der zugehörigen Weide ein Gelenk und wurde eingeschläfert. Die Besitzerin sieht den Betreiber der Anlage dafür in der Verantwortung. Sie argumentierte unter anderem, dass die Pferdekoppel Mängel aufweise und die Tiere in einer zu großen Gruppe gehalten worden seien.
Der Betreiber entgegnete, das Pferd habe in der Vergangenheit mehrmals nicht auf Turniere fahren können, weil es gelahmt habe - auch an dem Bein, an dem es vor gut vier Jahren zu dem folgenschweren Bruch kam. Zudem sei sein Ruf unter Pferdebesitzern gut. Der Stall führe eine lange Warteliste für Interessenten.
In erster Instanz hatte das Landgericht Traunstein im vorigen Jahr die Klage abgewiesen. Die genaue Verletzungsursache sei nicht aufzuklären gewesen.
Die Richter am Oberlandesgericht gaben zu bedenken, dass eine Fortsetzung des Prozesses bis zu einem Urteil möglicherweise Jahre dauern werde, weil dafür neue Gutachten und Vernehmungen von Zeugen vonnöten seien. Dadurch kämen auch hohe Kosten zustande. Nach Abwägung des Gerichts waren die Erfolgsaussichten des Stallbetreibers deutlich höher als jene der Pferdebesitzerin. In der Folge einigten sich beide Seiten nach längeren Beratungen auf die Summe.