Die Kubaner machen Ansprüche wegen angeblich unrechtmäßiger Verwendung geographischer Herkunftsangaben geltend. Das Landgericht München hatte ihnen vor einem Jahr recht gegeben und Davidoff zur Unterlassung verurteilt. Denn das Markenrecht verbiete es, geographische Herkunftsangaben, die einen besonderen Ruf genießen, für Waren mit anderer Herkunft zu benutzen.
Die Schweizer legten jedoch Berufung ein. Kuba habe schon vor dem Ersten Weltkrieg Tabaksamen ins Ausland exportiert, «Cuban Seed» oder «Piloto Cubano» seien längst übliche Sortenbezeichnungen für entsprechenden Tabak aus anderen Anbauregionen. Außerdem sei die Corporacion Habanos gar nicht für den Vertrieb kubanischer Zigarren in Deutschland zuständig und damit auch nicht betroffen als Wettbewerberin von Davidoff in Deutschland.