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Änderung bei Sozialleistung
Pflegegeldempfänger müssen länger auf Jahreszahlung waren
Altenheim
Pflegebedürftige müssen heuer länger auf das Landespflegegeld warten. (Symbolbild) // Sven Hoppe/dpa
von dpa
München – Pflegebedürftige in Bayern müssen sich auf eine Verzögerung beim Landespflegegeld einstellen. Was hinter der Verschiebung steckt – und warum der VdK von einem «Taschenspielertrick» spricht.
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Die bisherigen Empfänger des bayerischen Landespflegegeldes müssen in diesem Jahr drei Monate länger auf die Auszahlung warten. Das Landesamt für Pflege verschickt derzeit an die Berechtigten Änderungsbescheide, wonach die 1.000 Euro statt Anfang Oktober erst Anfang 2026 ausbezahlt würden. Der Bewilligungszeitraum wird damit von 12 auf 15 Monate gestreckt.

Der Sozialverband VdK Bayern kritisiert das Vorgehen als Kürzung des Jahresbetrages um 250 Euro. Die Landesvorsitzende Verena Bentele spricht von einem «Taschenspielertrick auf Kosten von Pflegebedürftigen». Das Gesundheitsministerium in München weist die Kritik zurück. Bei der Verlängerung des Zeitraums gehe es nicht um Einsparungen, sagte ein Ministeriumssprecher. Es gehe um eine Vereinfachung des Verfahrens.

«Pflegegeldjahr» ist 15 Monate lang

Bislang lief das sogenannte Pflegegeldjahr immer von Oktober bis September. Im Anschluss haben die Berechtigten ihre Zahlung vom Staat erhalten. Nun werde das Pflegegeldjahr an das Kalenderjahr angepasst, begründet das Landesamt die verzögerte Auszahlung. «Hierfür wird das am 1. Oktober 2024 begonnene Pflegegeldjahr 2024/2025 um drei Monate verlängert und zwar bis zum 31.12.2025.»

Zudem wurde im vergangenen Jahr beschlossen, ab dem Jahr 2026 die Sozialleistung auf 500 Euro pro Jahr zu halbieren. Mit den frei werdenden Mitteln sollen zusätzliche Pflegeplätze finanziert werden.

Sozialverband zweifelt Verwendung von eingespartem Geld an

«Das ist ein Schlag ins Gesicht für die betroffenen Familien», sagte VdK-Chefin Bentele zu den Plänen. Sie zweifelt auch an, dass das eingesparte Geld tatsächlich in den Ausbau der pflegerischen Infrastruktur gesteckt werde. «Noch sehen wir keinen zweckgebundenen Nachweis im Haushaltsplan 2026 oder Pläne dafür, dass dieses Geld entsprechend eingeplant und verwendet wird. Pflegebedürftige und ihre Angehörige müssen also sehr wahrscheinlich weiterhin mit völlig unzureichenden Unterstützungsmöglichkeiten und noch dazu steigenden Kosten zurechtkommen.»

Die Staatsregierung betont, dass es nur in Bayern ein solches Landespflegegeld gebe. Anspruch darauf haben alle Pflegebedürftigen, bei denen mindestens der Pflegegrad zwei festgestellt wurde. Es spielt keine Rolle, ob die Berechtigten in einem Heim leben oder weiterhin zu Hause. Es soll eine unbürokratische Zahlung sein, damit sich die Betroffenen selbst etwas Gutes tun können oder Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern eine Freude machen können.

475.000 Leistungsempfänger in Bayern

Seit der Einführung 2018 wurden etwa 2,8 Milliarden Euro ausgezahlt. Im vergangenen Jahr seien es knapp 480 Millionen Euro gewesen, sagte der Ministeriumssprecher. Aktuell gebe es rund 475.000 Berechtigte. Überwiesen wird die Jahreszahlung allerdings nur, wenn die Pflegebedürftigen nicht vor dem Zahlungstermin sterben.

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