Corona
Holetschek: Impfpflicht gilt
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sieht dringenden Nachbesserungsbedarf bei der Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitsbereich.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sieht dringenden Nachbesserungsbedarf bei der Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitsbereich.
Sven Hoppe, dpa
Henry Stern von Henry Stern Fränkischer Tag
München – Bayern stehe zur Impfpflicht, doch der Bund müsse nachsteuern, fordert der bayerische Gesundheitsminister.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) rückt von der Ankündigung, Bayern werde die Impfpflicht im Gesundheitswesen vorerst nicht vollziehen, vorsichtig ab: „Es geht nicht darum, ein Gesetz auszusetzen“, beteuerte er in München. Es brauche sich auch niemand „Gedanken machen, dass Bayern nicht rechts- und gesetzestreu ist“.

Die Voraussetzungen für die Umsetzung der zum 15. März startenden Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitsbereich seien aber „noch nicht ideal“, erklärte Holetschek. Der Bund müsse deshalb hier nun dringend „nachbessern und nachsteuern, damit es ein gutes Gesetz wird“, forderte der CSU-Politiker.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte erst am Montag angekündigt, angesichts drohender Umsetzungsprobleme werde es in Bayern „großzügigste Übergangsregelungen“ für ungeimpfte Betroffene geben. Dies laufe „de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs“ hinaus.

Damit hatte er bundesweit einen Sturm der Kritik ausgelöst. „Aus der Perspektive des Rechtsstaats ist es ein Desaster, wenn Länderchefs den Gedanken in den Raum stellen, ein vom Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz zu ignorieren“, hatte etwa Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kritisiert. Bayern hatte dem Gesetz im Dezember im Bundesrat selbst zugestimmt.

„Wir wollen diese Impfpflicht, aber wir wollen, dass sie funktioniert“, beteuerte Holetschek nun – und deutete zurück zur Ampelkoalition nach Berlin: Dort habe man „mit Verlaub noch nicht viel zusammengebracht in Sachen Impfpflicht“. Die Probleme seien lange bekannt. Lösungen aus Berlin gebe es aber noch immer keine.

Kein sofortiges Betretungsverbot

So sehen dies auch Betroffene und die Kommunen in Bayern: „Die Wahrheit ist, dass am 16. März niemand ein rechtssicheres Betretungsverbot aussprechen kann“, sagte Landkreistagspräsident Christian Bernreiter (CSU). Die dafür zuständigen Gesundheitsämter hätten für die Einzelfallprüfung Ungeimpfter schlicht nicht genügend Personal. Bis zu einem Betretungsverbot könnten deshalb bis zu fünf Monate vergehen. Wer zudem sage, eine Verschiebung der Impfpflicht gefährde etwa in Pflegeheimen Menschenleben, dem könne man entgegnen, auch durch die Impfpflicht ausfallende Pflegekräfte gefährdeten Menschenleben, findet Bernreiter.

Stamm: Zu viele Fragen ungeklärt

„Es sind noch viel zu viele Fragen ungeklärt. Das schafft große Unruhe in den Einrichtungen vor Ort“, erklärte Lebenshilfe-Chefin Barbara Stamm. Die Impfpflicht in der Pflege sei zudem nur als erster Schritt zu einer allgemeinen Impfpflicht denkbar, findet die Würzburgerin.

Auch Leonhard Stärk, der Landesgeschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) fordert eine allgemeine Impfpflicht: Bis diese beschlossen sei, müsse die Teil-Impfpflicht ausgesetzt werden.

Georg Sigl-Lehner von der Vereinigung der Pflegenden in Bayern verlangt ebenfalls eine Aussetzung: Die Personalausstattung in vielen Einrichtungen sei schon jetzt „auf Kante genäht“: Nur fünf Prozent der Mitarbeiter durch die Impfpflicht zu verlieren, könne deshalb die Versorgung der Patienten gefährden. Laut Sigl-Lehner sind in Bayern rund 86 Prozent der Pflegekräfte gegen das Corona-Virus geimpft.

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