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Diskussion
PV-Anlagen: Für Untersiemau reicht es wohl
Überall werden Freiflächenphotovoltaikanlagen hochgezogen. Die Untersiemauer Gemeinderäte  möchten mehrheitlich  eigentlich erst mal keine mehr auf Gemeindegebiet.
Überall werden Freiflächenphotovoltaikanlagen hochgezogen. Die Untersiemauer Gemeinderäte möchten mehrheitlich eigentlich erst mal keine mehr auf Gemeindegebiet. // Christian Charisius, dpa
Signet des Fränkischen Tags von Alexandra Kemnitzer
Untersiemau – Die Energiewende muss geschafft werden, aber noch eine Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Gemeindegebiet Untersiemau? Der Gemeinderat ist skeptisch.

Im letzten Jahr ging eine Freiflächenphotovoltaikanlage (Solarpark Untersiemau) auf einer Fläche von 6,8 Hektar in Betrieb. Für eine weitere Anlage, die 6,5 Hektar umfasst und in der Banzer Straße steht, ist kürzlich der Spatenstich erfolgt. Die Inbetriebnahme wird voraussichtlich im Juli sein.

Voranfrage für den Bau eines privilegierten Solarparks

Nun liegt eine Voranfrage für den Bau eines privilegierten Solarparks auf einem Areal von circa neun Hektar nördlich der Bundesstraße (B289) in Höhe des Tunneleingangs „Lichtenholz“ vor. Der Gemeinderat befasst sich damit.

Im Oktober 2021 wurde bereits eine dritte Freiflächen-Photovoltaikanlage abgelehnt

Im Oktober 2021 wurde bereits eine dritte Freiflächenphotovoltaikanlage abgelehnt. „Die Gemeinde hat mit den beiden Anlagen ihren Teil zur Energiewende beigetragen“, erinnerte Bürgermeister Rolf Rosenbauer an die damalige Entscheidung. Die jetzige Voranfrage sieht er kritisch.

Mehrheit will keine weitere Freiflächenphotovoltaikanlage

Damit war er nicht alleine, denn zehn von 15 Gremiumsmitglieder lehnen das Vorhaben ab. Bis zum 31. Dezember war es zwingend notwendig, dass die Kommune für den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage einen Bebauungsplan mit entsprechender Änderung des Flächennutzungsplans aufstellt.

Was bedeutet bei einer Freiflächenphotovoltaikanlage privilegiert?

Durch eine Novelle im Baugesetzbuch mit punktuellen Änderungen soll die Zulassung solcher Anlagen erleichtert werden. Durch diese Regelung werden bestimmte Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen erstmalig im Außenbereich „privilegiert“.

Solche Anlagen sind im Regelfall bauplanungsrechtlich zulässig, ohne dass dafür ein Bebauungsplan notwendig ist. Allerdings ist die Anlage genehmigungspflichtig. Eine Stellungnahme der Kommune ist aber möglich.

Projektleiter: Nicht gegen den Willen der Kommune

Mit dem Projektleiter der geplanten Anlage wurde ein Gespräch geführt, um genauere Informationen zu bekommen. Hierbei betonte der Projektleiter, dass die Akzeptanz der Kommune im Fall einer Realisierung wichtig sei.

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