Tanja Dressel trauert. Die Bayreutherin hat vor einigen Wochen ihren über alles geliebten Hund Lucas verloren; der Yorkshire-Terrier starb mit 14 Jahren an Krebs. Nun hat die 42-Jährige einen Wunsch, wie sie im Internet schreibt: Sie möchte, wenn sie selber eines Tages nicht mehr ist, mit Lucas gemeinsam bestattet werden können. "Genau wie ich hegen sehr viele Tierbesitzer diesen Wunsch. Es wird Zeit, dass die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier auch bei uns möglich wird." Das aber ist so bislang nicht möglich, jedenfalls nicht in Franken.
Petition im Internet läuft
Daher hat Tanja Dressel eine Petition gestartet, die dafür Unterschriften sammelt, dass sich Kommunen dieser Möglichkeit öffnen. Sie möchte sich dafür einsetzen, dass in ihrem Heimatlandkreis ein Mensch-Tier-Friedhof entstehen kann. Die Petition läuft bereits online unter folgendem Link.
In fast keiner Kommune erlaubt
Denn wie Tanja Dressel haben Tierbesitzer mit dem gleichen Wunsch ein Problem: Es ist in den allermeisten Kommunen in Bayern bis dato nicht erlaubt (eine Ausnahme ist Schongau, hier allerdings beschränkt auf den Waldfriedhof der Stadt). In Bayreuth gibt es immerhin einen eigenen Tierfriedhof, der aber ausschließlich - der Name sagt es - für Tiere vorbehalten ist. Doch gemeinsame Bestattungen erlauben, auf einem Menschen-Friedhof?
Dachsenhausen ist bundesweit Vorreiter
Das gibt es, wenn auch nicht in Franken. Vorreiter ist Dachsenhausen, eine Gemeinde im Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Loreley an und liegt inmitten des Unesco-Weltkulturerbes Mittelrhein. Dort gibt es die Friedhofsverwaltung „Unser Hafen“.
Das klingt zunächst nicht ungewöhnlich – bis man auf der Homepage das besondere Angebot studiert: Denn „Unser Hafen“ bietet nach eigener Ankündigung „als erster Friedhof in Deutschland einen Ort, der ausschließlich für die gemeinsame Urnenbestattung von Mensch und Tier bestimmt ist“.
Seit 2015 ist es an zwei Standorten – in Braubach bei Koblenz und in Essen – den Bürgern möglich, ein gemeinsames Freundschafts- oder Familiengrab für sich und sein Haustier zu erwerben. Über den Tod hinaus mit der Katze oder dem Hund vereint zu sein, das wünschen sich nach Umfragen von Tierschutzverbänden immer mehr Deutsche.
Bestattungsbranche reagiert auf Nachfragen
Die Bestattungsbranche hat auf die gesteigerte Nachfrage reagiert, wie das Beispiel Dachsenhausen zeigt. Bis vor wenigen Jahren war das noch undenkbar. Damals kamen die ersten reinen Tierfriedhöfe auf. Das "Haustier" bedeutet vielen Menschen eben mehr als nur das: Es ist Sozialpartner, Freund und vor allem ein wertvolles und geschätztes Familienmitglied. Eine Verbundenheit, die sich über den Tod hinaus auch in der Bestattung widerspiegeln soll.
Vorbild Preußenkönig Friedrich II.
In der Geschichte vieler Länder finden sich zahlreiche mächtige Männer, die mit oder bei ihren Tieren begraben worden sind. Dazu zählt übrigens auch Deutschland: Preußenkönig Friedrich II. fand gemeinsam mit seinen Hunden im Garten von Schloss Sanssouci seine letzte Ruhe. Ihm wird als Zitat zugeschrieben: „Hunde haben alle guten Eigenschaften des Menschen, ohne gleichzeitig ihre Fehler zu besitzen. “
Der eigene Garten als letzte Ruhestätte
Was mit den sterblichen Hinterlassenschaften bis dato möglich ist? Viele Tierhalter begraben Hund, Katze und Hamster im eigenen Garten. „Die gesetzliche Regelung erlaubt es, Haustiere auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände, also im eigenen Garten, zu begraben“, weiß die für die Tierschutzorganisation Tasso tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries.
Doch da gibt es in den sogenannten Durchführungsverordnungen durchaus (eher pietätlose) Details zu beachten: Im sogenannten "Tierische-Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz" sind Auflagen genannt. So zum Beispiel jene, "dass das Tier nicht an einer ansteckenden Krankheit oder einer Seuche gestorben sein darf, zudem darf das Grundstück weder in einem Wasserschutzgebiet noch in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen liegen“.
Regeln für das Grab daheim
Auch für die Bestattungsform an sich gibt es Regeln. Der Körper des verstorbenen Tieres muss "mit einer ausreichenden, mindestens aber 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sein". Die Grube zu Hause sollte also gut einen Meter tief ausgehoben werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die eigene Gesundheit und die Umwelt nicht durch giftige Substanzen gefährdet werden, die bei der Verwesung von Tierkörpern entstehen können.
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Übrigens: Richtig teuer kann es für den werden, der sein Tier auf öffentlichen Grundstücken wie zum Beispiel Felder, Wiesen oder im Wald begraben will: Das alles ist nicht gestattet und kann mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Nach dem Tod auf den Tierfriedhof
Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Haustier in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen. Die Kosten sind sehr unterschiedlich und variieren je nach Größe und Gewicht. Sie hängen auch davon ab, ob es alleine oder zusammen mit anderen Tieren verbrannt wird. Dann lässt sich die Urne etwa auf einem Tierfriedhof oder in einem Friedwald bestatten. Andere lassen die Asche pressen und in ein Schmuckstück einarbeiten.
Ab in die Tierkörperbeseitigung?
Wenn das Haustier beim Tierarzt gestorben/eingeschläfert worden ist, bieten die meisten Mediziner an, sich um den Körper des verstorbenen Tieres zu kümmern, sollte der Halter den Leichnam nicht für sich haben wollen. Das kann bedeuten, dass das Tier zum Beispiel zur kommunalen Tierkörperbeseitigung gebracht wird. Dort wird der Körper zu Tierfett oder Tiermehl verarbeitet. Der Halter kann sein Haustier auch selbst dort hinbringen und vor Ort Abschied nehmen.
Friedhofssatzungen müssten geändert werden
All diese Möglichkeiten sind für Tanja Dressel keine Option. Doch der gemeinsamen Bestattung von Mensch und Tier sind Grenzen und Hürden gesetzt. "Das muss in den jeweiligen Friedhofssatzungen der Städte und Gemeinden oder in den Friedhofsordnungen der kirchlichen Träger festgelegt werden“, sagt Tasso-Anwältin Ann-Kathrin Fries.
Vorteil: Da in Deutschland in allen Bundesländern eine gesetzliche Bestattungspflicht für Menschen, nicht aber für deren tierischen Begleiter besteht, sei es möglich, die Asche des geliebten Tieres zunächst in einer Urne mit nach Hause zu nehmen. Hamburg war übrigens das erste Bundesland, das diesbezüglich eine einheitliche Regelung fand. Das am 1. März 2020 in Kraft getretene Gesetz besagt, dass die Asche verstorbener Haustiere gemeinsam mit ihren Haltern auf den Friedhöfen der Hansestadt beigesetzt werden darf.
Das Tier in der Urne als Grabbeigabe
Das Tier als Grabbeigabe? Anwältin Fries rät Menschen, die sich eine solche Form der Bestattung wünschen, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen und vorzusorgen. „Wer auf dem Friedhof seines Wohnortes beerdigt werden möchte und die Urne mit der Asche des Tieres als Grabbeigabe hinzugefügt bekommen möchte, der sollte sich informieren, ob dies überhaupt möglich ist. Notfalls müsste die Friedhofssatzung, wie zum Beispiel im nordrhein-westfälischen Grefrath geschehen, auf Antrag eines oder mehrerer Bürger geändert oder die Erlaubnis des kirchlichen Trägers eingeholt werden.“
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