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Kein weiterer Anspruch auf Entschädigung für DDR-Dopingopfer


Leipzig
– DDR-Dopingopfer haben in der Vergangenheit über zwei Dopingopfer-Hilfegesetze Entschädigungszahlungen erhalten. Weitere Ansprüche können sie nach einem höchstrichterlichen Urteil nicht anmelden.
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