Arbeitslos Wieder persönlich melden TEILEN  29.08.2021 Kronach Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten man sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden. Diese Regelung gilt verbindlich ab dem 1. September bundesweit. Über Änderungen, z.B. bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiert die örtliche Agentur für Arbeit rechtzeitig. Für die Jobcenter gelten die jeweils örtlichen Regelungen. Die Agentur für Arbeit empfiehlt für die persönliche Arbeitslosmeldung vorher über die gebührenfreie Hotline 0800/4555500 einen Termin zu vereinbaren. Auch wegen der andauernden Pandemie sollten längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen vermieden werden. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist aber auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Digitale Angebote bleiben Viele weitere Kundenanliegen lassen sich weiter einfach und unkompliziert über die digitalen E-Services der BA erledigen. Ausführliche Informationen findet man unter https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung – aber nur Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden.Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 01.01.2022 geplant. Der Unterschied Arbeitssuchend sind Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet – zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen. Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800/4555500 (gebührenfrei) bei der Agentur erfolgen. Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. red Unsere Leseempfehlungen Arbeitsmarkt Talsohle mit Klebstoff - Arbeitsmarkt verharrt im Tief Die Herbstbelebung auf dem deutschen Arbeitsmarkt bleibt in diesem Jahr schwach. Im kommenden Winter steuert Deutschland wieder auf drei Millionen Arbeitslose zu. Am Amtsgericht Bamberg Sitzt junge Mutter wegen Behördenchaos auf der Anklagebank? Es klingt unglaublich, was man am Amtsgericht Bamberg zu hören bekommt. Es geht um verschwundene Schreiben, fehlende Kommunikation und Sachbearbeiter, die ... Beratung im Raum Lichtenfels Rentenansprüche im Fokus: Expertenwissen hilft Ehrenamtliche Beratung überrascht mit Detailwissen. Olga Terre-Engelmann klärt Rentenfragen im Landkreis Lichtenfels. Statistik Weniger Arbeitslose - Sorgen am Ausbildungsmarkt Die Arbeitslosigkeit im Freistaat ist zurückgegangen. Eine gute Nachricht? Der Chef der bayerischen Arbeitsagenturen und Jobcenter ist zurückhaltend. Mehr zum Thema Bundesagentur für Arbeit Nach oben Inhalt teilen kopiert!