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Am Amtsgericht Bamberg
Sitzt junge Mutter wegen Behördenchaos auf der Anklagebank?
Im Mannlehenweg befinden sich die Agentur für Arbeit und die beiden Jobcenter
Im Mannlehenweg befinden sich die Agentur für Arbeit und die beiden Jobcenter // Foto: Udo Güldner
Bamberg – Es klingt unglaublich, was man am Amtsgericht Bamberg zu hören bekommt. Es geht um verschwundene Schreiben, fehlende Kommunikation und Sachbearbeiter, die wichtige Fragen nicht beantworten können.

Es scheint ein Fall, wie viele andere zu sein: Eine 32-jährige Frau aus Bamberg soll zu Beginn des vergangenen Jahres etwas mehr als 1000 Euro an Arbeitslosengeld ergaunert haben. Einen ganzen Monat bekommt sie staatliche Unterstützung, obwohl sie längst wieder arbeitet. Nach acht Monaten ohne Stelle. Dabei soll sie es unterlassen haben, die zuständige Stelle zu informieren. Die Anklage vor dem Amtsgericht Bamberg lautet auf Sozialversicherungsbetrug. Dann aber nimmt die anfangs so klar erscheinende Sache eine unerwartete Wendung.

Alleinerziehende Mutter vorm Amtsgericht Bamberg

Erst kommt der Nachwuchs, dann scheitert die Beziehung. Plötzlich ist die Frau aus Bamberg eine alleinerziehende Mutter mit einer vierjährigen Tochter. Das Elterngeld reicht vorne und hinten nicht. Hinzu kommen psychische Probleme wegen der Trennung und Zukunftssorgen. Und dann der ganze Papierkram mit den vielen Ämtern.

Weil sie zwischenzeitlich aufs Land zieht, sind mehrere Behörden für sie zuständig.

Nur gut, dass sie einen guten Bekannten hat, der ihr hilft. Ihr derzeitiger Arbeitgeber, für den sie bereits vor ihrer Schwangerschaft und Elternzeit tätig ist. Der Mann ist Unternehmer und kennt sich mit den Tücken der Bürokratie aus. Er verfasst sämtliche Schriftstücke, die sie nur noch unterschreiben muss. Sie erteilt ihm sogar eine Vollmacht. Was er als Zeuge während des Prozesses aussagt, klingt unglaublich.

Wurden im Bamberger Jobcenter Briefe verschlampt?

Es sei in jener Zeit um insgesamt vier Anträge auf Arbeitslosengeld gegangen. Weil zahlreiche Schreiben und Unterlagen nicht bei den drei zuständigen Sachbearbeitern angekommen seien, habe man die Sachen doppelt und dreifach zusenden müssen. Es sei um Verdienstbescheinigungen, Krankenkassen-Unterlagen oder Bescheide in Sachen Kinderkrankengeld gegangen.

Am Ende seien es mehr als 170 Briefe und Mitteilungen gewesen. „Dabei ging es auch darum, Beweise beizubringen, dass sie beim Jobcenter angerufen hat.“

Der Eingang zur Arbeitsagentur Bamberg und den beiden Jobcentern im Mannlehenweg
Der Eingang zur Arbeitsagentur Bamberg und den beiden Jobcentern im Mannlehenweg // Foto: Udo Güldner

Viele der Schreiben der Frau seien offenbar verloren gegangen. Und zwar innerhalb der Behörde.

Anfangs habe er seine Zweifel gehabt, ob sie die Anträge und Unterlagen tatsächlich in den Briefkasten geworfen hätte. Dann aber sei man sogar gemeinsam in den Mannlehenweg in Bamberg gegangen – um zweifelsfrei belegen zu können, dass der Umschlag angekommen sei.

Tatsächlich wären andere Anträge aus dem besagten Umschlag ordnungsgemäß bearbeitet worden. Nicht aber die Meldung über das Ende der Arbeitslosigkeit. Sein Verdacht sei, dass die Arbeitsagentur und die beiden Jobcenter, eines für das Stadtgebiet und eines für den Landkreis, nicht miteinander kommunizierten. „Ich vermute, die Arbeitsagentur hat ihre Unterlagen aus dem Umschlag und die anderen an die Jobbörse weggeworfen.“

Auch in Sachen Schadenshöhe und Rückforderung gäbe es mehrere Beträge, die man der Frau genannt habe. Mal seien es 800 Euro gewesen, dann wieder fast 1100 Euro. Zuletzt habe sich aufgrund des Wunsches nach Ratenzahlung eine Inkasso-Stelle gemeldet und erklärt, es sei nichts mehr offen. Möglicherweise, weil man irgendwelche anderen Leistungen gegengerechnet hätte. „Kein Wunder, dass man da nicht mehr durchblickt.“

Verfahren am Amtsgericht Bamberg wird eingestellt

Eine Sachbearbeiterin der Agentur für Arbeit in Bamberg berichtet im Zeugenstand, dass sie in ihrem System weder nachvollziehen könne, wann sich die Frau bei ihr gemeldet hätte, noch wie hoch die noch ausstehenden Rückforderungen seien. Das sei zwischenzeitlich Sache des Inkasso-Service. Von der Arbeitsaufnahme der Frau habe sie durch eine Meldung des Jugendamtes erfahren.

Zur Frage möglicher verlorener Unterlagen sagt sie, dass bei drei Briefkästen am Gebäude, einer für die Arbeitsagentur und zwei weitere für die beiden Jobcenter, auch einmal etwas an der falschen Stelle landen könne. „Dann bekommen wir es nicht zu sehen.“

Zu einem Urteil am Amtsgericht Bamberg kommt es nicht. Am Ende der Beweisaufnahme stellt Strafrichterin Julia Schmidt das Verfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung ein. Ohne irgendwelche Auflagen für die völlig unbescholtene Frau. Auch nicht, dass sie einen möglichen Schaden wiedergutmachen müsste. Die Prozesskosten übernimmt die Staatskasse. Das kommt einem Freispruch gleich.

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