Acht Jahre ist es her. Da greift der damals 25-jährige Mann einen Gefängniswärter und zwei Mithäftlinge in der JVA Bamberg an. Bei der abendlichen Kostausgabe nutzt er deren Ablenkung, stürmt aus der Zelle heraus und schlägt zu - mit einem abgebrochenen Kugelschreiber in seiner Faust.
Der Beamte wird am Oberkörper, Hals und Kopf verletzt. Er trägt Schnittwunden, Blutergüsse und Schwellungen davon. Das Dramatische sind nicht die körperlichen Schäden. Es sind die psychischen Folgen. Eine posttraumatische Belastungsstörung, Selbstmordgedanken, Dienstunfähigkeit – später wechselt er auf eine andere Stelle.
Auch seinen Rechtsanwalt Christian Barthelmes aus Bamberg trifft es bei anderer Gelegenheit. Der Pflichtverteidiger will nur nach seinem Mandanten schauen, etwas besprechen. Aus heiterem Himmel folgt die Attacke, die man auf einer Aufnahme der Überwachungskamera im Flur der Haftanstalt zu sehen bekommt.
Urteil des Bamberger Landgerichts: sieben Jahre
Das Landgericht Bamberg verurteilt den Mann vor sieben Jahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu zehn Monaten ohne Bewährung. Zugleich ordnet die Strafkammer die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Zwei Jahre dauert die Behandlung im Bezirksklinikum Bayreuth. Sie soll helfen, die langjährige Suchterkrankung des Mannes unter Kontrolle zu bringen
Denn seine Abhängigkeit von berauschenden Substanzen ist es, die ihn immer wieder vor Gericht bringt. Sei es, dass er sich mit Diebstählen, Unterschlagung, Hehlerei oder einer Anstiftung zum Raub die nötigen finanziellen Mittel beschafft. Mit denen er dann Haschisch und Marihuana, aber auch Ecstasy, Crystal Meth und Heroin kauft. Sei es, dass er auf Grund der Drogen in psychotische Zustände gerät. Er weiß dann nicht mehr, was er tut und hat sich auch nicht im Griff. Dann wird er richtig gefährlich: mit Sachbeschädigungen, Bedrohungen und zahlreichen Körperverletzungen.
Die Sucht ist zu groß
Nun ist es so, dass man den Mann nach der aufwendigen und für den Steuerzahler teuren Therapie nicht so einfach entlassen kann. Zurück nach Bamberg, zu seinen alten Kumpels, bei denen er dann wieder etwas raucht, schnupft oder spritzt. Auch wenn er sich fest vornimmt, die Finger vom Rauschgift zu lassen. Der Suchtdruck ist einfach zu groß. Also wird er unter Führungsaufsicht gestellt.
Das ist eine Art der Bewährung, die allerdings fünf Jahre läuft. Damit man sicherstellt, dass er über einen längeren Zeitraum unter Beobachtung steht und notfalls medizinische oder alltägliche Hilfe bekommen kann.
Während dieser Phase muss der Mann sich an Auflagen und Weisungen halten. Mit dem Bewährungshelfer zusammenarbeiten, regelmäßig bei einer Ärztin in einer Fachambulanz vorsprechen, in eine spezielle Wohngruppe einziehen, vor allem aber sich von allen Betäubungsmitteln, Cannabisprodukten, psychoaktiven Stoffen und Medikamenten wie Schmerz-, Schlaf- oder Beruhigungsmitteln fernhalten. Das wird mit unregelmäßigen Kontrollen überwacht. Doch auch ein solch dichtes Netz an Maßnahmen schützt nicht vor Rückfällen.
Blutprobe im Klinikum Bamberg bringt Gewissheit
Es kommt, wie befürchtet. Der Mann gerät zurück in die alten Kreise und wird Anfang März bei einer routinemäßigen Glücksspielkontrolle kurz nach Mitternacht in einer Spielhalle in Bamberg angetroffen. Den Polizisten fällt gleich auf, dass er und sein Begleiter etwas genommen haben. Der Mann gibt zu, wenige Minuten vorher Crystal Meth, Speed und das starke Schmerzmittel Tilidin konsumiert zu haben. Weil er für den Drogentest nicht auf Kommando urinieren kann, ordnet ein Staatsanwalt, der gerade Nachtdienst hat, telefonisch eine Blutprobe im Klinikum Bamberg an. Sie bringt Gewissheit.
Wenn die Sache in der Spielothek der einzige Vorfall gewesen wäre, wäre es wohl nie zum Prozess wegen eines Verstoßes gegen die Führungsaufsicht vor dem Amtsgericht Bamberg gekommen. Es gibt aber bereits zwei Verurteilungen wegen ähnlicher Verstöße durch die Amtsgerichte Kronach und Bayreuth.
Weil der Mann eine Zeitlang nicht zu seiner Ärztin geht. Insgesamt 20 Termine sagt er ab oder versäumt sie gleich ganz. Und weil man bei einer Urinkontrolle vor zwei Jahren Crystal Meth nachweisen kann. Damit gefährdet er sich und andere.
Verfahrensabbruch wegen Befangenheit
Aber der Prozess am Amtsgericht Bamberg platzt völlig unerwartet. Denn Strafrichter Johannes Obenauf kann sich durch die Zeugenaussage eines Streifenbeamten daran erinnern, dass er der damalige Bereitschafts-Staatsanwalt war, der bei einem Telefonat mit dem Polizisten die Blutprobe veranlasst hat.
Wie in unzähligen ähnlichen Fällen. Ein genauer Blick in seine Unterlagen im Büro bringt Gewissheit. Er war an den Ermittlungen beteiligt und darf deshalb nun kein Urteil sprechen. Um jeden Anschein von Befangenheit oder Voreingenommenheit zu vermeiden, bricht Strafrichter Obenauf das Verfahren sofort ab. Ihm geht es darum, dass der Mann einen fairen Prozess nach allen Regeln des Rechtsstaates bekommt. Nun muss also ein/e Kollege/in übernehmen.












