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Am Amtsgericht Bamberg
Ein mysteriöser Brief bringt junge Frau fast in den Knast
Das Jugendschöffengericht mit dem Vorsitzenden Richter Martin Waschner
Das Jugendschöffengericht mit dem Vorsitzenden Richter Martin Waschner // Foto: Udo Güldner
Bamberg/Haßfurt – Vor zwei Jahren wird eine junge Frau aus den Haßbergen am Amtsgericht Bamberg verurteilt. Man gibt ihr noch eine Chance. Doch sie begeht neue Straftaten. Trotzdem gibt es nun ein Happy End.

Mit einer Schlägerei in einer Diskothek in Haßfurt fängt es an. Als die Polizei nach Mitternacht vor dem Club die Tatverdächtigen feststellen will, kommt es zu tumultartigen Szenen. Dabei begeht eine junge Frau aus den Haßbergen gleich mehrere Straftaten. Weil sie unter Drogen steht und ihrem Lebensgefährten helfen will.

Am Amtsgericht Bamberg wird ihr dafür später der Prozess gemacht. Es geht um illegale Filmaufnahmen, eine versuchte Gefangenenbefreiung, heftige Beamtenbeleidigungen und ein verbotenes Springmesser.

Junge Frau vorm Amtsgericht Bamberg

Als die Streifenpolizisten auf der Straße vor dem Tanzschuppen wissen wollen, mit wem sie es zu tun haben, wird es wohl laut und hässlich. Der Lebensgefährte schreit herum, pöbelt eine Polizistin an und kommt einem Ordnungshüter gefährlich nahe. Der entschließt sich, den jungen Mann zur Eigensicherung zu fesseln. Er kommt aber nur dazu, dem rechten Arm Handschellen anzulegen.

Aus Ärger und Wut schreit die junge Frau die uniformierten Beamten an: „Fotze“, „Scheißbullen“ und „Hurensöhne“ sind nur einige der Begriffe.

Als ihr Lebensgefährte zum Dienstwagen gebracht wird, ist die junge Frau noch einmal da. Diesmal, um seine Hosentaschen zu durchwühlen. Angeblich sucht sie dort die Wohnungsschlüssel und ihr Smartphone. Als eine Polizistin sagt, sie solle das unterlassen, folgt ein „Was willst Du behinderte Fotze denn von mir?“

Dann fängt die junge Frau an, das nächtliche Geschehen zu filmen, um später einen Akt ungerechtfertigter Polizeigewalt anzuprangern. Sie hat zeitweise sogar zwei Smartphones in Händen. Auch das ist nicht erlaubt. Der Polizeibeamte will die Geräte sicherstellen. Das will die junge Frau verhindern und versucht, den Schauplatz des Geschehens zu verlassen. Als er sie festhält, windet sie sich und tritt ihn gegen das Schienbein. „Das kam völlig unerwartet.“

Hausdurchsuchung fördert Rauschgift und Diebesgut zutage

Als man ein halbes Jahr später in anderer Sache bei ihr zu Hause vorbeikommt, sorgen herumliegende Rauschgiftutensilien für eine Wohnungsdurchsuchung. Dabei findet man in ihrer Handtasche eine Tablette eines starken Schmerzmittels, das als Heroin-Ersatz genutzt wird. Da die junge Frau dafür kein Rezept hat, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

In einem Nebenraum steht ein gestohlenes Fahrrad. Außerdem taucht aus den Untiefen eines Reisekoffers ein Springmesser mit einer Klingenlänge von acht Zentimetern auf. Bereits der Besitz verstößt gegen das Waffengesetz.

Es ist nicht das erste Mal, dass sie Ärger mit der Justiz hat. Fast immer geht es um Diebstahl, einmal um Urkundenfälschung und Beleidigung. Am Ende verurteilt das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Bamberg sie vor zwei Jahren wegen des Widerstandes gegen und den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung, sowie illegalen Drogen- und Waffenbesitzes.

Nur die versuchte Gefangenenbefreiung sieht Richter Martin Waschner nicht als erwiesen. Die junge Frau bekommt die seltene Vorbewährung. Das Gericht schickt sie nicht in die Jugendarrestanstalt Nürnberg, sondern gibt der jungen Frau Zeit, ihr Leben in den Griff zu bekommen.

Diese Chance nutzt sie nicht. Es kommt erneut zu Straftaten. Erst ist es der Diebstahl einiger Kosmetika in einem Drogeriemarkt in Ebelsbach. Dazu entfernt sie die Diebstahlsicherungen und kann flüchten, wird aber später doch noch geschnappt. Der Wert der Beute beträgt nicht einmal 48 Euro. Damit will sie ihre Rauschgiftsucht finanzieren. 

Angeklagte versucht Drogen in JVA Bamberg zu schmuggeln

Und dann ist es der Versuch, ihrem Lebensgefährten, dessen Lieblingsdroge in die JVA Bamberg zu schmuggeln. Er sitzt dort wegen der illegalen Einfuhr von Crystal Meth aus Tschechien. Für die verbotene Lieferung in den Knast nutzt sie einen von mehreren, bereits vorbereiteten Briefen. Unter der Briefmarke befindet sich eine halbe zerstoßene Tablette des Heroin-Ersatzes. Doch die Sache fliegt auf.

Deshalb kam es nun zu einem Folgeprozess am Amtsgericht Bamberg. Es galt zu entscheiden, ob die Vorbewährung in eine Jugendstrafe umgewandelt werden sollte.

Nach Anhörung der Bewährungshelferin und der Jugendgerichtshilfe war klar, dass sich in der Zwischenzeit einiges getan hatte. Die junge Frau hatte sich von ihrem Lebensgefährten getrennt und endlich begonnen, sich von den Behörden helfen zu lassen. Nach einer Kindheit voller Gewalterfahrungen, Heimunterbringungen, einer schweren Suchterkrankung, der abgebrochenen Ausbildung und zeitweiser Obdachlosigkeit. 

Sie habe erhebliche Fortschritte gemacht und sei nun endlich da, wo man sie schon seit langem haben wolle. Schädliche Neigungen lagen deshalb aus Sicht der Experten nicht mehr vor. Insbesondere eine bevorstehende stationäre Drogentherapie im Klinikum Neumühle (Lkr. Rhön-Grabfeld) gab den Ausschlag. In knapp vier Monaten soll sie dort ihre Probleme mit Alkohol, Crystal Meth und anderen illegalen Substanzen unter Kontrolle bekommen.

Dabei handelt es sich nach zwei Entgiftungen in den Bezirkskliniken Werneck und Erlangen um die erste längere Maßnahme. Das Jugendschöffengericht urteilte daher, dass die junge Frau die Vorbewährung trotz der Rückschläge bestanden hat. Erzieherisch ist es nicht notwendig, sie einzusperren. Der Schuldspruch wurde aufgehoben. 

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