Ein anonymer Anrufer bringt die ganze Sache ins Rollen. Es geht um illegale Drogen im großen Stil. Deshalb taucht vor fast genau zwei Jahren eine Polizeistreife vor einem Anwesen irgendwo im Landkreis Bamberg auf. Die Beamten bemerken bald einen eindeutigen Marihuana-Geruch. Sie durchsuchen die Wohnung und finden 200 Gramm „Gras“.
Hanf-Plantage im Landkreis Bamberg
Hinter dem Haus stoßen sie zudem auf eine Hanf-Plantage. Sie ernten das Pflanzenmaterial, das nach der Trocknung ein Gesamtgewicht von nahezu zwei Kilogramm aufweist. Die Blüten und Blätter mit dem hohen THC-Gehalt, aber auch die Stängel ohne große berauschende Wirkung.
Es gibt Anzeichen, dass die Rauchwaren nicht nur für eigene Joints gedacht sind. Neben der schieren Menge und einer Feinwaage zur Portionierung des Stoffes sind es auch Chat-Nachrichten auf einem Smartphone, in denen Kunden zwanzig oder dreißig Gramm Marihuana bestellen. Für prüfende Blicke sorgen auch zwei Tresore in der Garage, deren Inhalt allerdings strafrechtlich nicht von Belang ist.
All das wird dem jungen Mann nicht zum Verhängnis. Denn zum einen kann man das Rauschgift nicht eindeutig ihm zuordnen. Zu viele andere Personen haben Zugriff darauf. Zum anderen haben die Gesetzesänderungen zur Legalisierung von Cannabis aus hochgefährlichen Betäubungsmitteln inzwischen angeblich harmlose Produkte werden lassen. Da wird vieles gar nicht mehr bestraft; und anderes mit deutlich geringeren Folgen. Übrigens auch rückwirkend.
Problematisch wird für den jungen Mann ein Butterfly-Messer, das sich in einem Wohnzimmerschrank befindet. Eine verbotene Waffe. In einer Schublade liegt es versteckt unter seinen Socken und Unterhosen.
Angeklagter wegen Butterfly-Messer vorm Amtsgericht
Vor dem Amtsgericht Bamberg entbrennt nun die Frage, wem das Messer gehört. Dem jungen Mann, seiner Ex-Lebensgefährtin oder seinem Vater. Denn davon hängt vieles, vielleicht sogar alles ab. Der mögliche Verstoß gegen das Waffengesetz hat nämlich schwere berufliche Nachteile.
Der junge Mann ist Berufssoldat und hat sich in vierzehn Jahren Dienst mit Können und Ehrgeiz nach oben gearbeitet. Er strebt eine Karriere als Offizier an. Doch der Fund des illegalen Messers, sowie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und eine Durchsuchung seiner Stube in der Kaserne in Aachen im Beisein der Militärpolizei aka Feldjäger sorgt für eine Sperre. Solange die Sache nicht mit einem Freispruch aus der Welt ist, darf er nicht in die angestrebte Laufbahn zurückkehren.
Berufssoldat braucht vorm Amtsgericht Bamberg einen Freispruch
Deshalb kämpft sein Rechtsanwalt Christian Barthelmes aus Bamberg vor Strafrichterin Carina Distler auch nicht um eine Einstellung des Verfahrens. Andere Angeklagte wären damit zufrieden. Nicht so der junge Mann. Er braucht einen Freispruch und damit eine weiterhin blitzsaubere Weste.
Deshalb sagen sogar sein Vater und seine frühere Lebensgefährtin aus. Der alte Herr erzählt, dass er das Faltmesser vor zwei Jahrzehnten auf einem Italien-Urlaub gekauft hat. Der Schönheit des Modells wegen – ohne zu wissen, dass nicht nur das Führen, sondern bereits Erwerb und Besitz verboten sind.
Danach liegt das Messer jahrelang im Nachttisch und landet später in einem Werkzeugkasten.
Doch wie kommt es in den Wohnzimmerschrank, der nur vom Angeklagten genutzt wird? Die Lebensgefährtin berichtet davon, sie hätte die gefährliche Klinge nach einer Möbelaufbau-Aktion kurzerhand hineingeworfen. Als sie ihrer Tochter zum Geburtstag einen Schminktisch habe schenken und ihn mithilfe verschiedenster Werkzeuge zusammengesetzt habe. Das Faltmesser habe sie mit anderen Gegenständen wie einem Taschenmesser, einem Schraubenzieher, Schrauben und Papiermüll einfach in den Wohnzimmerschrank geworfen.
Wem gehört das Butterfly-Messer wirklich?
Nichts davon ist auf den Bildern der Kriminalpolizei Bamberg zu sehen. Auch keine Unordnung. Nur das Butterfly-Messer, nachdem die Ermittler es unter seinen Socken, Krawatten und Boxershorts hervorgeholt haben. Dann heißt es, der junge Mann habe von der verbotenen Waffe nichts gewusst. Obwohl es ein Aufbewahrungsort ist, mit dem man ständig zu tun hat.
Staatsanwältin Fabienne Mehrländer sieht bei der Ex-Lebensgefährtin eine bedenkliche Nähe zur Falschaussage. Wohl auch, weil sie im Unternehmen des Vaters des Angeklagten arbeitet und in Sachen Unterhalt vom Bundeswehrsoldaten und seinen rund 4000 Euro Monatslohn abhängig ist.
Strafrichterin Distler kann weder dem Bundeswehrsoldaten noch der Mutter seines Kindes so recht glauben. Sie hat keine Zweifel, dass er im Besitz des Butterfly-Messers gewesen ist und verurteilt den jungen Mann zu einer Geldstrafe von 4000 Euro. Damit ist die Sache freilich noch nicht zu Ende. Es wird zur Berufung am Landgericht Bamberg kommen.
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