Es ist Nachmittag an der Autobahn A70 bei Bamberg. Die Beamten der Verkehrspolizei Bamberg und ihre Kollegen aus Schweinfurt haben schon dutzende Fahrzeuge kontrolliert. Als Teil eines oberfrankenweiten Aktionstages. Da taucht aus Richtung Bayreuth ein Audi mit polnischen Kennzeichen auf. Auch ihn winken die uniformierten Einsatzkräfte heraus.
Der 47-jährige Fahrer kommt aus Polen und will in die Schweiz – angeblich dienstlich. Der Mann hinter dem Steuer erregt die Aufmerksamkeit der Polizisten. Denn der angebliche Autohändler ist schon mehrfach aufgefallen. In den letzten zwölf Jahren haben ihn die Amtsgerichte in Fürstenfeldbruck, Nördlingen, Rosenheim, Paderborn, Ingolstadt, Kehl und zuletzt Memmingen wegen gewerbsmäßiger Diebstähle immer wieder zu Geldstrafen verurteilt.
Das meint, dass er sich durch die Taten Einnahmen verschafft hat, um seinen Lebensunterhalt damit zu bestreiten. Einmal lautet der Richterspruch sogar auf sechs Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung. Ein Ladendieb auf Deutschlandtournee, der mit einer Straßenkarte und eingezeichneten Zielobjekten unterwegs ist. Kollegen haben markiert, wo sich ein „Besuch“ lohnen könnte.
Der Angeklagte war vorher bereits negativ aufgefallen
Wenige Wochen vor der Verkehrskontrolle hat man ihn auch erwischt. Auf frischer Tat in einem Elektronik-Fachmarkt in Erlangen. Da steckt er sich ein Ladekabel für 25 Euro in die Jackentasche – ohne zu bezahlen. Beim Verlassen des Geschäfts wird er gestellt. Dabei taucht in einer seiner Socken ein Multifunktionsmesser auf.
Das macht seine Lage juristisch sehr unangenehm. Denn wer bei einem Diebstahl eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand griffbereit in der Tasche, am Hosenbund oder anderswo am Körper hat, dem drohen mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe. Hintergrund ist die Befürchtung, dass ein Täter sich mit Hilfe etwa eines Messers gegen einen Ladendetektiv zur Wehr setzen und diesen verletzen könnte, um die Beute behalten und flüchten zu können.
Für die höhere Strafe reicht die Möglichkeit – auch ohne dass das Messer gezogen werden müsste. Der Angeklagte sagte, er habe das Multifunktionsmesser dabei gehabt, um sein Obst besser essen zu können. Er lege nämlich großen Wert auf gesunde Ernährung. Viel wahrscheinlicher ist freilich, dass der Ladendieb das Werkzeug dabei hat, um Diebstahlsicherungen zu entfernen. Damit er die Beute aus dem Geschäft tragen kann, ohne dass der Alarm losgeht.
Angeblich wollte der Angeklagte seiner schwerkranken Mutter helfen
Deshalb nehmen sich die erfahrenen Ermittler Zeit. Sie kennen die üblichen Schmuggelverstecke in den Türverkleidungen, unter den hinteren Sitzen oder in kunstvoll ausgebauten Airbags. Tatsächlich werden sie fündig. Zum Vorschein kommen allerlei Kleidungsstücke, natürlich keine Ramschware für zwei Euro das Stück, sondern hochpreisige Markenklamotten für insgesamt 900 Euro. Der Mann aus Polen erklärt den Beamten, er habe die Sachen aus seinem Heimatland mitgebracht. Außerdem originalverpackte Parfümflakons für mehr als 1.000 Euro.
Die Nachforschungen mit Hilfe der Etiketten ergeben, dass die Kleidungsstücke aus einer Filiale eines in Sachsen weit verbreiteten Textilhändlers stammen. Der Mann aus Polen wird später sagen, er habe alles in Dresden-Prohlis gestohlen. Im Prozess am Amtsgericht Bamberg erzählte er eine schöne Geschichte von seiner schwerkranken Mutter mit ganz kleiner Rente und ganz teuren Medikamenten. Um sie zu unterstützen reiche auch sein kärglicher Lohn nicht. Deshalb müsse er etwas dazuverdienen.
Das passte allerdings nicht zu den unzähligen Geldstrafen, zuletzt in Memmingen 4.000 Euro, die er zahlen musste und noch muss. Und es passt nicht dazu, dass er mit einem teuren Fahrzeug, das extra mit geheimen Verstecken umgerüstet worden ist, durch halb Deutschland fährt – inklusive der Reise- und Übernachtungskosten.
So lautet das Urteil des Amtsgerichts Bamberg
Am Amtsgericht Bamberg gab der Mann aus Polen alles zu. Die Beweislage ließ ihm auch keine andere Wahl. Sonst hätte er womöglich noch länger hinter den Gittern der JVA Bamberg wohnen müssen, als die fast fünf Monate Untersuchungshaft. Übrigens sein erster Aufenthalt im Gefängnis überhaupt.
Strafrichter Johannes Obenauf verurteilte den Angeklagten nach kurzer Verhandlung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Diebstahls mit Waffen zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung. Als spürbare Geldauflage muss der Angeklagte 500 Euro an den Verein für Jugendhilfe Bamberg zahlen. Mehr Schmerzen verursacht allerdings die Einziehung des umgebauten Pkw als Tatmittel. Eine Entschädigung wird es dafür nicht geben. Das ist schlimm für die arme Mutter des Angeklagten, der das Fahrzeug angeblich gehört.











